Sektion Kiel
Nur bedingt einsatzbereit? Zur Situation der Bundeswehr
Geboren in Düsseldorf, wuchs Dr. Bartels in Schleswig-Holstein auf. Nach dem Studium der Politikwissenschaft und journalistischer Tätigkeit wechselte er in die Kieler Staatskanzlei. 1989 zog er in den Deutschen Bundestag ein und wurde Mitglied des Verteidigungsausschusses. Ende 2014 wurde er zum zwölften Wehrbeauftragten gewählt.
Der Wehrbeauftragte wird nach Art. 45 des Grundgesetzes als Hilfsorgan des Bun-destags bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte berufen. Zu seinen Kernaufgaben gehört, über die Wahrung der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten sowie über die Einhaltung der Grundsätze der Inneren Führung zu wachen. Soldatinnen und Soldaten können sich mit Beschwerden unmittelbar an den Wehrbeauftragten wenden. Der Wehrbeauftragte gilt daher auch als „Anwalt der Soldaten.“
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