Sektion Lüneburg

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Donnerstag, 23.09.2021 - 19:00

Religionsfreiheit in Deutschland - Muss das Grundrecht im Hinblick auf den Islam eingeschränkt werden?

Eine Gemeinschaftsveranstaltung mit dem Reservistenverband Kreisgruppe Lüneburg, der Deutsch-Atlantischen Gesellschaft und der Gesellschaft für Sicherheitspolitik

Der Anteil der Menschen mit muslimischem Glauben wird größer – auch hier in Lüneburg. Im Artikel 4 des Grundgesetzes heißt es: Die Freiheit des Glaubens (...) ist unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. Das Menschenrecht auf freie Religionsausübung ist zu schützen, denn das war nicht immer so in Deutschland! Doch was ist, wenn andere Grundrechte verletzt werden? In der Scharia wird u.a. Homosexualität mit Strafe belegt, Blutrache, Beschneidung von Frauen, das Schächten von Opfertieren ist immer noch an der Tagesordnung und man sieht -mitten in unseren Städten- wie Frauen vom öffentlichen Leben ausgeschlossen und ganz bestimmten Kleiderordnungen unterworfen werden.
Unter diesem Hintergrund stellt unser Referent die folgende Frage: Religionsfreiheit in Deutschland -
Muss das Grundrecht im Hinblick auf den Islam eingeschränkt werden?
Vortrag und Diskussion
Referent: Oberst d.R. Gunther Freiherr von Mirbach

-    Rechtsanwalt in Adendorf mit Schwerpunkten Familienrecht, Miet- und Wohnungsrecht und Bau- und Architektenrecht.
-    Wissenschaftl. Mitarbeiter am Inst.f.Völkerrecht an der Georg-August-Universität Göttingen (82/83)
-    Erfolgreicher Beschwerdeführer gegen das Volkszählungsgesetz vor dem BVerfG (1983)
-    Rechtsberater bei BW-Einsätzen im Kosovo und Bosnien-Herzegowina 2002/ 2004 und 2005 – Oberst der Reserve
-    Wissensch. Mitarbeiter von Eckhard Gnodtke, MdB seit 2018

Ort: Casino der Theodor-Körner-Kaserne - Fuchsweg , 21337 Lüneburg
Organisator: Herr Christian Engel , Sektionsleiter christian@mail-engel.de
Einemhofer Weg 19, 21394 Westergellersen  04135 / 7988

 

 

 

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