Sektion Lippstadt
70 Jahre Grundgesetz
Am 21. Mai hielt der Jugendoffizier vom Standort Unna, Frau Justyna Chylarecki, Hauptmann und Master of Arts (Bildungs- und Erziehungswissenschaften) vor dem Geschichtskurs Jahrgangsstufe 11 der Europaschule Gymnasium Ostendorf, einen Vortrag über die Gründung und Entwicklung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Dabei stellte Frau Chylarecki die besondere Berücksichtigung der Bundeswehr in den Vordergrund.
Im Mai 1949 trat dass GG in Kraft, welches unter den „wachsamen Augen“ der westlichen Alliierten vom Parlametarischen Rat im Bonner Pädagogikum ausgearbeitet worden war. Es wurde ausdrücklich auf die Bezeichnung „Verfassung“ verzichtet, um mit der Benennung „Grundgesetz“ den provisorischen Charakter herauszustellen. Eine Verfassung für Deutschland sollte nach der Wiedervereinigung vom ganzen deutschen Volke beschlossen werden. 1955 folgte die Gründung der Bundeswehr, ein Zeichen dafür, dass der westliche Teil Deutschlands, die Bundesrepublik; in die neue Ordnung des Westbündnisses aufgenommen wird. Es bedeutete aber auch gleichzeitig, dass dadurch die Bundesrepublik unter der Kontrolle der westliche Bündnispartner blieb. Denn die Aufnahme in die Nato und andere Bündnisse (Montanunion, EWG und Euratom) war Freundschafts-geschenk, sondern hatte das Kalkül die Bundesrepublik so einzubinden, das Alleingänge nicht möglich waren.
Die Rechtsgrundlagen für die Bundeswehr liefert das Grundgesetz. Es sagt im Artikel 87a, dass der Bund nur Streitkräfte zu Verteidigung aufstellt und ansonsten darüber hinaus soweit, wie es das GG ausdrücklich zulässt. Der Art. 26 Abs. 1 verbietet die Vorbereitung eines Angriffskrieges. Der Einsatz der BW im Innern ist von den sog. „Notstandsgesetzen“ definiert. Art. 65a und 115b weist der Führung der Militärs eine untergeordnete Rolle zu, indem es das Primat der zivilen Politik über die Bundesrepublik ausspricht. Der oberste Dienstherr / die oberste Dienstherrin ist der Verteidigungsminister / die Verteidigungsministerin, der oberste Militär ist der Berater des Verteidigungsministeriums. Anschließend kamen die Grundlagen der Bündnispolitik zur Sprache. Dazu kamen etliche Fragen aus dem Kurs.
Die Bundeswehr ist Teil der Exekutive, das heißt Teil der ausführenden Gewalt. Im Friedensfall unterstehen die Streitkräfte dem Bundesminister der Verteidigung. Im Fall der Verteidigung geht die Führung der BW an den Kanzler / die Kanzlerin über, denn der / die besitzt die Richtlinienkompetenz!
Im Bündnisfall untersteht ein Teil der Streitkräfte dem Natobefehlshaber, der nach Art. 24 Abs. 2 GG, untersteht. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen hat im Juli 1994 das Bundesverfassungsgericht geschaffen. Nach der Wiedervereinigung wurden die Streitkräfte der Bundeswehr neu strukturieret: Es gibt die Eingreifkräfte mit 35.000 Soldaten für multinationale kurze Operationen zur Friedens-erzwingung; 70.000 Soldaten für längere friedensstabilisierende Operationen und schließlich 145.000 Soldaten, die für den Grundbetrieb und die Ausbildung notwendig sind.
Zu erwähnen waren noch der Artikel 12 a (Wehrpflicht), der Artikel 4 (Zivildienst)
Am Ende des Vortrags sprachen der Kursleiter Herr Johannes Kuchlbauer und Herr Michael Morkramer, der als Vertreter der „Gesellschaft für Sicherheitspolitik“ GSP anwesend war, dem Jugendoffizier den Dank für den lehrreichen Vortrag aus.
Text: Michael Morkramer, GSP Sektion Lippstadt
Foto: Hauptmann J. Chylarecki, Jugendoffizier, links, Michael Morkramer, GSP Sektion Lippstadt rechts)