Sektion Bad Neuenahr-Ahrweiler

Sektion Bad Neuenahr-Ahrweiler

Mittwoch, 21.04.2021 - 19:30

Das Hambacher Fest

Folgen und Weiterleben in der heutigen Zeit

Webinar

Bildunterzeile: Prof. Dr. Philipp Austermann

Foto:  Klaus Kretzschmar

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Dieses Thema hatte sich die Sektion Bad Neuenahr-Ahrweiler der Gesellschaft für Sicherheitspolitik (GSP) für ihre Webinar-Veranstaltung im Monat April gestellt. Wie der Sektionsleiter Oberst a.D. Josef Schmidhofer in seiner Begrüßung sagte, diente dieser Vortrag auch der Vorbereitung der geplanten Studienreise zum Hambacher Schloss im Monat Juni.

Der Referent des Abends war Herr Prof. Dr. Philipp Austermann von der Hochschule Bund in Brühl.

Prof. Dr. Austermann ist promovierter Jurist und war 12 Jahre als Beamter in der Bundestagsverwaltung tätig. Seit 2019 ist er Professor für Staats- und Europarecht an der Hochschule in Brühl. Er hat mehrere Veröffentlichungen zum Staatsrecht und zur Verfassungsgeschichte vorgelegt.

Austermann begann seine Ausführungen mit der Frage: „Was können wir aus dem Hambacher Fest an Lehren mitnehmen?“ Für diese Veranstaltung hatten Bürger das Hambacher Schloss als Veranstaltungsort gekauft, obwohl die Anlage in keinem guten Zustand war. Das Fest dauerte 4 Tage und zählte bis zu 30.000 Teilnehmer (zum Vergleich: Das naheliegende Neustadt a.d. Weinstraße hatte 4.000 Einwohner). Die Teilnehmer gehörten zu den unterschiedlichsten Schichten der Bevölkerung, Bauern, Handwerker, Akademiker und Studenten. Das Symbol des Festes waren schwarz-rot-goldene Fahnen. Diese Farben stehen heute noch für die deutsche Demokratie. Für die Gäste des Hambacher Festes verbanden sich damit aber auch das Streben nach einem einheitlichen deutschen Staat.

Leider wurden diese Symbole in der deutschen Geschichte auch immer wieder durch Diktaturen missbraucht und werden auch heute von Gegnern der Demokratie für ihre Zwecke umgedeutet.

Der Geist von Hambach ist nach wie vor auch im Grundgesetz der BRD verankert durch das Wahlrecht, die Meinungsfreiheit und die grundsätzlichen Menschenrechte. Und, was für die deutsche Geschichte besonders wichtig ist, haben wir seit 1990 wieder einen geeinten demokratischen Deutschen Staat.

Prof. Dr. Austermann schlug dann den Bogen zur Gegenwart. Die Bundesrepublik schuf sich nach den bitteren Erfahrungen des 2. Weltkrieges mit Unterstützung der Alliierten ganz bewusst föderale Strukturen in Form der Bundesländer. Diesen wurden vom Bund vielfältige Rechte übertragen, z.B.

die Zuständigkeit für das Bildungswesen und die Landes Polizeien. Das hat sich über die Jahre auch grundsätzlich bewährt. Trotzdem gibt es in Zeiten der Globalisierung auch berechtigte Forderungen, diese Strukturen zu reformieren und den geänderten Bedingungen anzupassen. Der Referent stellte die Frage in den Raum: Müssen es tatsächlich 16 Bundesländer mit allen eigenständigen Ministerien sein? Alle bisherigen Versuche, daran etwas zu ändern sind gescheitert, weil natürlich kein Bundesland freiwillig seine Kompetenzen abgeben möchte. Diese Diskussionen wurden in der CORONA-Krise wieder befeuert, weil der Flickenteppich von einschränkenden Maßnahmen der Bevölkerung nicht mehr zu vermitteln war. Der Bund hat also in der Krise, Zuständigkeiten der Länder wieder an sich gezogen, um den Staat handlungsfähig zu halten.

Der Redner ging dann noch kurz auf die Rolle der Europäischen Union ein, obwohl an diese Institution zu Zeiten des Hambacher Festes noch niemand dachte. Die EU ist über lange Jahre aus bilateralen Verträgen ihrer Mitgliedsstaaten gewachsen. Ohne diese Verträge gäbe es keine EU. Das ist aber auch ein Grund, warum Änderungen im Europarecht so langwierig und schwierig sind. Alle Staaten müssen den Änderungen zustimmen, und die Interessen der Nationalstaaten sind leider sehr unterschiedlich. Trotzdem sieht Austermann die EU als Erfolgsgeschichte, und ohne sie würde Europa im globalen Ringen noch weitaus schlechter gegenüber China und den USA dastehen.

Die anschließenden Fragen und Redebeiträge zeigten, das große Interesse der Zuhörer am Thema.

Text:  Klaus Kretzschmar

Ein entsprechender Pressebeitrag der Rheinzeitung ist über folgenden Link abrufbar.

 

Im Falle weitergehenden Interesses für die Thematik hat Prof. Dr. Austermann nachfolgende Leseempfehlung übermittelt:

https://www.kas.de/de/web/wissenschaftliche-dienste-archiv/publikationen/einzeltitel/-/content/die-weimarer-verfassung-und-das-grundgesetz-im-krisen-vergleich


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