Sektion Koblenz

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Dienstag, 19.11.2019 - 19:30

Parlamentsarmee: Booster oder Stolperstein für eine sichere Welt?

Vor 25 Jahren, am 12.Juli 1994, urteilte das Bundesverfassungsgericht erstmals über die Auslandseinsätze der Bundeswehr. Ergebnisse des Judikats war die konstitutive Zustimmung des Bundestages zu den bewaffneten Auslandseinsätzen. Damit hat das Gericht das Prinzip Parlamentsarmee für die Friedenseinsätze übernommen. Dies ist seitdem und bis heute nicht unumstritten.

Der Vortrag untersucht ausgehend von der Rechtsprechung und im Rückgriff auf die Vorstellungen von modernem Parlamentarismus die Wirkung auf die politischen Entscheidungen zum Einsatz.
Dazu wird gezeigt, dass das Parlament nicht nur als Kollaborationsraum der Entscheider über Krieg und Frieden, sondern zugleich als Kommunikationsraum für einen Argumentationsprozess über für und wider des Einsatzes fungiert und vor allem Konstitutionsraum für dessen Sinn ist.

Die konstitutive Zustimmung war somit die konsequente und feste Fortschreibung der Verankerung der Bundeswehr im parlamentarischen Regierungssystem der Bundesrepublik und ist ein hohes Gut für ihre Organisationskultur Innere Führung.
Vortrag und Diskussion
Referent: Fregattenkapitän Peter Buchner

Fregattenkapitän Peter Buchner, Sektionsleiter der GSP-Sektion Koblenz,  ist Dozent für Politische Bildung am Zentrum Innere Führung und beschäftigt sich neben Didaktik mit Innere Führung in historischer Genese und aktuellen Diskursen.

 

Ort: Zentrum Innere Führung der Bundeswehr, Forum Wolf Graf von Baudissin - Von-Witzleben-Straße 17 , 56076 Koblenz


von Peter Buchner, GSP-Sektionsleiter Koblenz

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung trug der neue Sektionsleiter zum Thema „Parlamentsarmee – Booster oder Stolperstein für eine sichere Welt“ vor. Sicherheit, so konstatiert Christopher Daase, Politikwissenschaftler an der Uni Frankfurt und Mitarbeiter am HSFK, ist zum Leitbegriff für die Außenpolitik avanciert und hat den Friedensbegriff verdrängt. Zudem hat sich die Sicherheitsproduktion von ihrer nationalen bzw. regionalen (NATO-) Orientierung, ihrem Staatsbezug, nämlich auf die alte Bonner Republik und Europa, ihrer Bedrohungsorientierung nach Osten und dem rein militärischen Verständnis gelöst.

Sicherheit ist heute global ausgedehnt, humanitär orientiert, auf die einzelnen Menschen bezogen, was im Begriff „Menschliche Sicherheit“ deutlich wird, und steckt im Würgegriff eines vagen, vieldeutigen Risikobegriffs. In der Konsequenz trifft die volle politische Kontingenz auf die Entscheidung über tun und lassen der Sicherheitsbehörden, speziell der Bundeswehr, konkret bei Auslandseinsätzen.

Um diese Kontingenz zu bewältigen, „entdeckte“ das Bundesverfassungsgericht vor 25 Jahren, nämlich am 12. Juli 1994, für die Auslandseinsätze der Bundeswehr die konstitutive Zustimmung des Bundestages, d.h. die parlamentarische Erdung solcher Einsätze. Damit wurden die deutschen Streitkräfte ins parlamentarische Regierungssystem ohne Wenn und Aber eingefügt. So, das zeigte Buchner, wird ein Konsensmechanismus im Sinne unserer Konkordanzdemokratie hergestellt, der nicht nur auf eine quasi „richtige“ Entscheidung zielt, sondern gleichzeitig wird, den Forschungen des ehemaligen Direktors des Bundestages Wolfgang Zeh folgend, die Verknüpfung zwischen Staat und Gesellschaft hergestellt. Parlamentsbeteiligung entpuppt sich so als das wahrscheinlich wichtigste Fundament Innerer Führung, wenn die auch in einer Einsatzarmee gelten soll. Dem kann auch, wie gezeigt wurde, der skurrile Prozessverlauf sowie die teils heftigen Widersprüche gegen zu viel Beteiligung des Bundestages im nahezu unerschöpflichen Diskussionsverlauf kaum etwas anhaben. Das belegen die am 16. Juni 2015 von der Rühe-Kommission vorgelegten Empfehlungen eindrucksvoll. Die Verbesserungsbestrebungen verliefen sich allerdings gegen Ende der letzten Legislaturperiode im Sande und wurden klammheimlich zu den Akten gelegt. Die immer wieder ins Feld geführte Kritik an der Entscheidungsgeschwindigkeit, der Ruf nach Schutz und Geheimhaltung und vor allem der Spannungsbogen zwischen Parlamentsrecht einerseits und außen- und sicherheitspolitischer Verlässlichkeit des Regierungshandelns andererseits konnten der Parlamentsbeteiligung nichts anhaben. So krönt sie den Bundestag keineswegs zum Feldherrn, verleiht aber den Entscheidungen der Bundesregierung eine breite demokratische Legitimation. Krisen, so die Beobachtung, fallen schließlich nicht, wie oft behauptet wird, vom Himmel. Sie entwickeln sich Schritt für Schritt. Und die Erfahrung lehrt, dass unser Bundestag sehr wohl rasch entscheiden kann, wo dies notwendig ist, auch ohne die Gründlichkeit des Wägens zu vernachlässigen; schließlich geht es um nicht weniger als um die Frage von Krieg und Frieden.

Konsequent zu Ende gedacht bedeutet das, dass der Parlamentsbeteiligung drei wichtige Funktionen zukommen. Der Bundestag ist zunächst der Kollaborationsraum politischer und gesellschaftlicher Akteure, Raum des transparenten und öffentlichen Austauschs mit dem Ziel, auch in der Frage von Krieg und Frieden eine tragfähige Entscheidung richtig zu treffen. Mit Blick auf diese Entscheidung wird mit dem so verstandenen parlamentarischen Prozess die unvermeidliche Kohärenz in Evidenz der plausiblen Begründung transformiert.

Als Kommunikationsraum dient der Bundestag, treffender der parlamentarische Prozess, zur gründlichen Überlegung, Abstimmung der Argumente und Herstellung einer sachgerechten Entscheidung. Plenardebatten sind dabei nur ein Teil. Sie liefern – so das Verständnis der Regierungslehre von modernem Parlamentarismus – ein fertiges Produkt, sorgen für die Sicherheit der Vollziehbarkeit möglichst ohne unerwartete schädliche Nebenwirkungen und akzeptabel für die Betroffenen. Das wird – teils hinter den Kulissen der Lobby- und Ausschussarbeit – konstruktiv zwischen den Fraktionen und Abgeordneten verhandelt. Wohin dieser Weg führt und wie solche Abstimmungsprozesse wirken, zeigte Buchner am Beispiel des Einsatzes RD Congo von 2006.

Und gerade durch die Brille der Inneren Führung kommt der Parlamentsbeteiligung die Funktion als Konstitutionsraum für den Sinn eines Einsatzes für die Soldaten zu, die im Einsatz ihre Gesundheit oder vielleicht sogar ihr Leben aufs Spiel setzen. Dort reift die Legitimation als Moment des sozialen Handelns, wenn gerade im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik statt der gesetzgeberischen Verfahren politische Programme, sicherheitspolitische Ziele – nicht zu verwechseln mit den nationalen Interessen, wie sie gewöhnlich von der (neo-)realistischen Politikschule Internationaler Beziehungen zugrunde gelegt sind – und Ideen für die konkreten Einsätze und Einsatzgebiete kohärent zur Anwendung gebracht werden.

So bewirkt Parlamentsbeteiligung eine Sorgfalt der öffentlichen Entscheidung, den Ausschluss von Leichtfertigkeit, sie fördert eine Zurückhaltung beim Einsatz von Gewalt und sorgt für die Konsensbildung zwischen Politik und Gesellschaft. Parlamentsbeteiligung ist somit Booster für die Demokratie, die auch vor dem Kasernentor nicht Halt macht und sogar bei der Frage der Auslandseinsätze wirkt. Sie ist aber auch Stolperstein für einen in Deutschland weithin gefürchteten Militarismus, wie er nach wie vor als historische Last im Bild eines Hauptmann von Köpenick, aber auch als Hans Wurche, Held aus Walter Flex´ Wanderer zwischen den beiden Welten Ausdruck findet und wie er scheinbar die Hälfte der Diskussion um den Einsatz der Bundeswehr im Innern immer wieder befeuert.

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