Sektion Koblenz

Sektion Koblenz

Dienstag, 21.04.2020 - 19:30

Von der Landesverteidigung zum weltweiten Einsatz und zurück - Ist die Wehrverfassung des Grundgesetzes noch in guter Verfassung?

ACHTUNG - ACHTUNG - ACHTUNG - DIE VERANSTALTUNG IST WEGEN CORONA ABGESAGT/WIRD GGF. VERSCHOBEN - Termin folgt!

Das Jahr 2014 bezeichnet eine Zäsur im Verständnis des Einsatzes deutscher Streitkräfte. Mit der völkerrechtswidrigen Annektion der Krim und der Besetzung eines Teils der Ostuk-raine durch Russland kehrte ein Bedrohungsszenario zurück, das mit dem Ende des Kalten Krieges und des Zusammenbruchs der Sowjetunion und des Warschauer Pakts überwunden schien. Von 1956 bis 1990 war die militärische Landesverteidigung im Bündnis Hauptzweck westdeutscher Streitkräfte. Von 1990 bis 2014 standen Einsätze im Rahmen der Vereinten Nationen, der NATO und der Europäischen Union im Vordergrund. Seither ist der Gedanke der Landes- und Bündnisverteidigung wieder zu neuem Leben erwacht. Auch das Verfas-sungsverständnis hat in den rund 70 Jahren unterschiedliche Interpretationen erfahren, die zu betrachten ebenso unterhaltsam wie lohnend ist. Der "Kampf um den Wehrbeitrag" der frühen 50er Jahre, die "Notstandsverfassung" der späten 60er Jahre und der Streit um die Auslandseinsätze deutscher Streitkräfte Mitte der 90er Jahre sind die drei Zeitabschnitte, in denen die Wehrverfassung des Grundgesetzes auf ihre Tauglichkeit geprüft wurde. Brau-chen wir im Lichte neuer Bedrohungen in der realen Welt und im Cyberraum ein neues Ver-ständnis oder gar eine Verfassungsänderung?
Vortrag und Diskussion
Referent: Herr Thomas Breitwieser , Referatsleiter im Bundesverwaltungsgericht beim BwDA
Ort: Zentrum Innere Führung der Bundeswehr, Forum Wolf Graf von Baudissin - Von-Witzleben-Straße 17 , 56076 Koblenz
Organisator: Herr Fregattenkapitän Peter Buchner , Sektionsleiter sektion-koblenz@gsp-sipo.de


Sehr verehrte Damen, sehr geehrte Herren, liebe Mitglieder, Förderer und Freunde der GSP,

gemeinsam mit dem Verband der Reservisten der Bundeswehr lade ich Sie zu unserer nächsten Vortragsveranstaltung ein.

Unter Berücksichtigung der Anmeldemodalitäten bitte ich um Ihre Anmeldung per Mail bis 15.04.2020. Nicht angemeldete Teilnehmende erhalten Einlass nur nach Passwechselverfahren, Sie erhalten einen Besucherausweis im Tausch gegen RP/Perso.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Buchner
Sektionsleiter

GESELLSCHAFT FÜR SICHERHEITSPOLITIK E.V.

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beim Amtsgericht Bonn

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