Multinationalität und Integration im militärischen Bereich

Wehrrechtliche Perspektiven auf dem Weg zur „Europa-Armee“ Rezension von Peter E. Uhde

Der Sammelband „Multinationalität und Integration im militärischen Bereich“ beginnt in seinem ersten Kapitel mit einem Scheitern. Es ist das Scheitern einer Idee, die in den 50er Jahren ihren Ursprung hatte und dann am 30. August 1954 zu Grabe getragen wurde. Nach heftigen Debatten in der französischen Nationalversammlung setzte diese die Abstimmung über die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) von der Tagesordnung ab. Das kam einer Ablehnung gleich und die Planungsarbeit von gut zwei Jahren war obsolet geworden. Was war mit der EVG geplant, warum und wodran war sie gescheitert sie und wie sieht es heute mit einem möglichen Wiederaufleben einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungsgemeinschaft aus? Florian Seiller befasst sich mit dem historischen Vergleich und fragt ob die EVG von damals als ein Modell für multinationale Streitkräftestrukturen in der heutigen Zeit herhalten könnte. Da alle Beiträge des Sammelbandes auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Wehrrecht und Humanitäres Völkerrecht Themen waren, ist somit der juristische Schwerpunkt in ihren Inhalten vorgegeben.

Bei Seiller trifft das aber noch nicht zu, er ist Doktor der Philosophie und schaut in seinem Beitrag zurück auf die Idee der gemeinsamen europäischen Streitmacht , für die verschiedene Begriffe wie „europäische Streitkräfte“, „Europa-Armee/europäische Armee“ oder „Armee für Europa“ verwendet wurden. Nach dem „Korea-Schock“, dem Angriff des kommunistischen Nordkorea auf Südkorea am 25. Juni 1950 nahm das Bedrohungsgefühl in Westeuropa deutlich zu. Es war Winston Churchill, damals Oppositionsführer, der am 11. August 1950 im Europarat sich für die „sofortige Schaffung einer vereinten europäischen Armee“ aussprach. Frankreich griff die Idee mit dem sog. Pleven-Plan im Oktober 1950 auf. Damit sollten eine deutsche Nationalarmee mit Verteidigungsministerium und Generalstab sowie der Zugang zu der am 4. April 1949 gegründeten Nordatlantischen Allianz (NATO) verhindert werden. Pleven orientierte sich dabei an dem sog. Schuman-Plan, d.h. die Unterstellung der westeuropäischen Kohle- und Stahlindustrie unter eine supranationale Behörde. Die spätere Montanunion war dann auch die Keimzelle für die Europäische Gemeinschaft. Das Scheitern der EVG lag sicher mit „an der Schwierigkeit, in einem von den USA dominierten multinationalen Bündnis eine regionale, supranationale Verteidigungs-organisation einzurichten“, wird zitiert. Positiv muss aber auch gesehen werden, dass fünf Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges Belgien, Italien, Niederlande, Luxemburg und Frankreich bereit waren mit Deutschland über ein weitreichendes, in die nationale Souveränität eingreifendes Integrationsprojekt zu verhandeln.

Am Anfang stand die Deutsch-Französische Brigade

Im letzten Abschnitt seiner Ausführungen fragt der Autor, ob die EVG als Modell für multinationale Streitkräftestrukturen herhalten könnte. In den letzten Jahren ist von der Europäischen Union (EU) viel versucht worden, die militärische europäische Zusammenarbeit zu intensivieren. Erinnert wird an die Aufstellung der Deutsch-Französischen Brigade 1988 in Böblingen, das Eurokorps 1992 in Straßburg, das Deutsch-Niederländische Korps in Münster 1995 oder das Multinationale Korps Nord-Ost 1999 in Stettin. Truppensteller sind hier Dänemark, Polen und Deutschland. Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU soll letztlich zu einer Sicherheits- und Verteidigungsunion ausgebaut werden. Diese Notwendigkeit ist seit dem Wechsel im Weißen Haus und neuer Schwerpunktsetzung der amerikanischen Administration unter Präsident Donald Trump noch dringlicher geworden. Die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit und (SSZ/Engl. PESCO Permanent Structured Cooperation) soll nun verwirklicht werden. Beschlossen schon im EU-Vertrag von Lissabon 2007 sieht man die Zeitachse für derartige Vorhaben. Ob letztlich aus der angestrebten Sicherheits- und Verteidigungsunion einmal eine europäische Armee hervorgehen wird, ist nach augenblicklich wieder stärker werdenden nationalistischen Bestrebungen der EU-Mitgliedstaaten fraglich.

Großbritannien war schon 1950 nur „Zuhörer“

Nicht mit dabei sein wird durch den BREXIT Großbritannien, eine der stärksten europäischen Armeen, das sich aber auch schon in der Vergangenheit den Bestrebungen für eine „Europa-Armee“ widersetzt hat. Mit den Ambitionen und Grenzen des Unionsrechts bei der Schaffung integrierter Streitkräfte befasst sich Sebastian Graf Kielmansegg. Seine erläuternde Lagedarstellung führt zu Perspektiven und Bilanz. Er sieht drei Elemente der militärischen Integration, zum einen integrierte militärische Gremien. Zum anderen ein multinationaler Streitkräftepool aus dem Einsatzverbände gebildet werden können, die ein europäischen Kommando führt und integrierte Führungszellen, die Hauptquartiere bilden können. Er stellt fest: „Von der Vision einer europäischen Armee ist das weit entfernt.“ Dem ist nicht zu widersprechen. Für eine völkerrechtsfreundliche Auslegung der deutschen Wehrverfassung hält Roman Schmidt-Radefeldt ein Plädoyer. Er geht auf die Auslandseinsätze der Bundeswehr im Spannungsfeld zwischen Völker- und Verfassungsrecht ein. Mit diesem Beitrag endet der erste Teil des Buches, der mit Grundlagen überschrieben ist.

Sicherheitspolitische „Orientierungslosigkeit“

Im zweiten Teil geht es um konkrete Rechtsfragen bei einer erweiterten Bündnisintegration und Fragen zur Parlamentsbeteiligung der immer stärker werdenden Multinationalität und Integration der Bundeswehr. Die fortschreitende Bündnisintegration führte 2014 zur Einsetzung einer „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr.“ Unter Vorsitz des ehemaligen Verteidigungsministers Volker Rühe legte sie 2015 ihren Bericht vor. Die Verhandlungen über einen Gesetzentwurf wurden von der Unionsfraktion abgebrochen. Ihr ehemaliger Verteidigungsminister kritisierte daraufhin die sicherheitspolitische „Orientierungslosigkeit“ der Unionsfraktionsführung. Auch in der jetzigen Legislaturperiode dürfte irgendwann das Verhältnis von Parlamentsbeteiligung und vermehrter Bündnisintegration wieder auf die Tagesordnung kommen. Politische Lösungen müssen dem Ganzen den entsprechenden Rahmen geben, meint der Autor Felix Arndt. Solange das nicht geschehen ist, wird es keinen Fortschritt geben.

Jede Nation hat ihre Vorbehalte

Wie halten andere NATO- und EU-Staaten es mit Parlamentsbeteiligung angesichts verstärkter Multinationalität und Integration fragt Chris Gutmann. Insgesamt 33 Staaten sind neben Deutschland Mitglied der NATO und der EU. Die Betrachtung dieser Anzahl würde den Rahmen der Tagung sprengen. Er geht nicht auf die Staaten ein, die beim Einsatz ihrer Streitkräfte keine Parlamentsbeteiligung haben und auch nicht auf diejenigen, wo es nur eine Informationspflicht des Parlaments gibt. Mit insgesamt 95 Fußnoten auf dem 24seitigen Beitrag kann nur der juristische Fachmann etwas anfangen. Eines wird in diesem Beitrag deutlich, jede Nation hat ihre eigenen Gesetze und Regeln für den Einsatz seiner Streitkräfte national und multinational. Hier den kleinsten gemeinsamen Nenner zu finden, wird ein langer Weg.

Ein Auftrag unter zwei Hüten

Sind nationale Vorbehalte bei multinationalen Streitkräfteeinsätze ein operatives Hindernis, mit dieser Fragestellung befasst sich Jochen Katze. Sie werden als Behinderung der Operationsführung durch den multinationalen Truppenführer wahrgenommen. Sie schränken dessen Flexibilität beim Truppeneinsatz ein. Beispiele von Auslandseinsätzen der Bundeswehr im Kosovo (Kosovo Force/KFOR)) und in Afghanistan (International Security Assistance Force/ISAF) werden dafür herangezogen. Die Problematik ist verständlich, da Befehls- und Kommandogewalt über die eigenen Streitkräfte zum Kernbereich nationaler Souveränität gehören. Die unterschiedlichen Rechtssysteme truppenstellender Nationen sind sehr unterschiedlich. Die Aussage vom „doppelten Hut“ den sie aufhaben wird gerne gebraucht. Zum einen sind sie Soldaten der multinationalen Truppe zum anderen Soldaten der eigenen Nation. Im Einzelnen geht der Autor in seinem Beitrag auf verschiedene Lösungsmöglichkeiten ein, damit der Befehlshaber seinen Auftrag auch ausführen kann. Er führt auch verschiede Gerichtsentscheidungen auf, in denen es um Schadensersatzansprüche von Opfern durch Gefechtshandlungen ging. Schlussendlich meint der Verfasser, dass die truppenstellenden Nationen nationale Vorbehalte nur mit großer Zurückhaltung einlegen sollten. Das ist erforderlich, um bei der Beteiligung an einer Operation die „Integrationswirkung im Bündnis nicht zu konterkarieren“.

Schriftenreihe „Forum Innere Führung Band 41“

Die 201 Fußnoten sind umfangreicher als der Text des Beitrages mit der Überschrift „Zurechnungsfragen bei multinationalen militärischen Einsätzen“, den Paulina Starski verfasst hat. Er schließt den zweiten Teil des Buches, bevor mit „Perspektiven der Praxis“ der Schlussteil beginnt. Über rechtliche Probleme und Erfahrungen in der NATO schreibt Steven Hill, bevor mit dem Schlusskapitel von Thomas Blankenberg in die tägliche Praxis beim Multinationalen Korps Nord-Ost geblickt (MNC NE) wird. Er betont, dass der Rechtberater im MNC NE in den Übungsbetrieb eingebunden ist. Eine militärische Vorausbildung oder Vordienstzeit dafür ist sinnvoll. Festzustellen ist, dass trotz aller Bündnisfähigkeit das Völkerrecht und das Grundgesetz die Grundlage allen Handels unserer Streitkräfte ist und bleiben soll. Herausgeben ist der Band in der Schriftenreihe Innere Führung des Bildungswerks des Deutschen BundeswehrVerbandes Karl-Theodor-Molinari-Stiftung. Es ist ein Werk für Rechtwissenschaftler, das seinen Peis hat.

Die Autoren des Sammelbandes:
Felix Arndt; Regierungsdirektor, Verwaltung des Deutschen Bundetages. Thomas Blankenberg; Regierungsdirektor, Chief Legal Adviser MNC NE. Chris Gutmann; Rechtsreferendar. Steven Hill; Legal Adviser and Director, Office oft Legal Affairs, NATO. Gerd Hoofe; Grußwort zur Tagung, Staatssekretär, BMVg. Jochen Katze; Regierungsdirektor, BVB. Sebastian Graf von Kielmansegg; Prof., Dr. Christian-Albrechts-Universität, Kiel. Roman Schmidt-Radefeldt; Dr. jur., Regierungsdirektor.
Florian Seiller; Dr. phil., Wissenschaftlicher Mitarbeit eines MdB, ehrenamtlich Leiter der Sektion Berlin der GSP. Paulina Starski; Dr. jur., Referentin am Max-Planck-Institut, Heidelberg.

p>Kielmansegg, Graf von S.; Krieger, H.; Sohm, S. [Hrsg.], Multinationalität und Integration im militärischen Bereich. Eine rechtliche Perspektive. 2018, Nomos Verlag, Baden-Baden, EURO 49,00, ISBN 987-3-8487-4828.

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