Ulrich de Maizière: Die Landesverteidigung im Rahmen der Gesamtverteidigung. Untersuchungen und Schlußfolgerungen.

Ein früher Blick auf die Anfänge der deutschen Sicherheitsordnung Rezension von Peter E. Uhde

Es war Zufall, dass mir ein dünneres Heft, das zwischen zwei Büchern gerutscht war, in die Hände fiel. Sein Titel:  "Die Landesverteidigung im Rahmen der Gesamtverteidigung" weckten meine Neugier. Der Verfasser, Ulrich de Maizière war zum Zeitpunkt der Herausgabe im September 1964 Generalmajor und Kommandeur der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg. Wie er im Vorwort schreibt, möchte er mit seinen „Gedanken zu Fragen der Landesverteidigung die Grundlagen umreißen und notwendige Konsequenzen aufzeigen“. 

In klarer, knapper Sprache hat der Generalmajor seine Ausführungen in drei Abschnitte gegliedert. Er beginnt mit dem Rahmen, in den die Gesamtverteidigung einzuordnen ist. Danach nimmt er sich die Landesverteidigung vor und schließt mit einem Ausblick. Wie bei dieser Gliederung zu erwarten, bilden die Ausführungen zur Landesverteidigung den Schwerpunkt des Bands, wie Johann Adolf Graf Kielmansegg, als einer der Herausgeber, in seinem Geleitwort schreibt.

„Wenn es schon früher gefährlich war, zu glauben, ein neuer Krieg knüpfe in Erscheinungsform und Führungsmethodik an das Ende des vorausgegangenen an, so wäre eine solche Vorstellung für die heutige Zeit völlig abwegig.“ Diese Feststellung begründet de Maizière mit der stürmischen technischen Entwicklung, die das Kriegsbild verändert hat. Hier den fast in fünfte Jahr gehenden Krieg Russlands gegen die Ukraine als Beispiel anzuführen, hieße Eulen nach Athen tragen. Außenpolitik und Militärpolitik sind als Teile der Gesamtpolitik heute enger miteinander verknüpft. Dass der spätere Generalinspekteur den Begriff Militärpolitik benutzt, verwundert. Er relativiert dies später mit der Feststellung: „Es gibt aber auch keine militärische Führungsentscheidung mehr, die nicht unter dem Primat und dem Einfluss der Politik stünde.“ Die NATO-Integration ist für ihn selbstverständlich, aber die Bundesregierung muss auf die politischen und militärischen Entscheidungen Einfluss nehmen. Die Zweiteilung der Landesverteidigung (LV) in militärische und Zivilverteidigung, die ausschließlich in nationaler Verantwortung liegt, ist neu in der deutschen Militärgeschichte. Er stellte fest: „Jeder Soldat – gleich wo er steht – übt damit ein Stück nationaler Verteidigungsverantwortung aus.“

Wie eingangs erwähnt, nimmt die Landesverteidigung den Hauptteil der Ausführungen ein, denn sie erfordert das „Festigen der inneren und äußeren Widerstandskraft des Volkes“. Das Wort „Resilienz“ war damals noch nicht in Mode, sonst wäre es wohl verwendet worden. Die ersten vier Abschnitte enthalten Ausführungen zur Koordinierung der nationalen Planung, der Notstandsführung sowie zu Zuständigkeiten und Mittlerrolle der militärischen Landesverteidigung. 

Im nächsten Abschnitt geht es um „Grundannahmen“. Dazu gehören die wehrgeografische Lage und Struktur der Bundesrepublik sowie das strategische Konzept. Eine Forderung liest sich hier beispielsweise so: „Hierzu muss dem Feind ein nie mit Sicherheit abzuwägendes Risiko aufgebaut werden, das ihn von einem Angriff abhält.“ Erst der hohe Stand der ständigen Verteidigungsbereitschaft sichert der politischen Führung Handlungs- und Entschlussfreiheit.“ Der Autor geht auch auf die Problematik der Versorgung und Aufenthaltsregelung für die Bevölkerung ein. Die dann 1968 verabschiedete Notstandsgesetzgebung wird ebenfalls angesprochen. 

Vor dem Ausblick macht der Autor einige Anmerkungen zur inneren Widerstandskraft. „Zur Landesverteidigung gehört daher auch eine geistige und seelische Rüstung des ganzen Volkes.“ Bei jedem Bürger ist ein „lebendiges Staatsbewusstsein“ zu entwickeln. Die Werte „Recht, Freiheit und Menschenwürde“ müssen als verteidigungswert anerkannt werden. Die Hebung der inneren Verteidigungsbereitschaft ist jedenfalls ein unerlässlicher Teil der Verteidigungsvorbereitungen und eine Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit der Abschreckung.

In seinen Schlußfolgerungen fast der de Maizière seine 14-jährigen Erfahrungen in Verwaltung, Stäben und Truppe zusammen, die er seit seinem Eintritt 1950 ins Amt Blank gewonnen hatte. Er zeigt die Anfänge der deutschen Sicherheitsordnung auf, die bis heute Bestand hat. Er betont die Wichtigkeit der zivil-militärischen Zusammenarbeit und dass die geistige Verteidigungsbereitschaft des ganzen Volkes gestärkt werden muss.         

Ulrich de Maizière: Die Landesverteidigung im Rahmen der Gesamtverteidigung; Band 10: Truppe und Verwaltung, R. v. Decker's Verlag, Hamburg 1964.) 
Das 47-seitige Heft ist nur noch antiquarisch zu erhalten, da die Reihe eingestellt wurde. Die Herausgeber waren General Johann Adolf Graf Kielmansegg, General und Oberbefehlshaber der verbündeten Landstreitkräfte Mitteleuropa, sowie Dr. Wilhelm Casper, Präsident des Bundeswehrverwaltungsamtes.

 

 

 

 

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