Sektion Delmenhorst
75 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
Herr Espenschied hat mit seinem multimedialen Vortrag "65 Jahre Elysee-Vertrag" die Zuhörer begeistert. Sein neues Projekt richtet sich an ein breites Publikum - vom Schüler über Soldaten in der politischen Bildung bis zum politisch-historisch interessierten Rentner oder Versorgungsempfänger.
Donnermoor 48, 27777 Ganderkesee 04222 / 950222
Eigenbericht zum Vortrag am 17.09.2024 von Ingo Espenschied (DOKULIVE.EU)
75 Jahre Grundgesetz
Einen erneut beeindruckenden Vortrag der besonderen Art erlebten die 62 Teilnehmer im „Haus Adelheide“. Nach der Begrüßung durch den Sektionsleiter ergriff zunächst der Standortälteste der Bundeswehr das Wort. Oberstleutnant Eberhardt bedankte sich bei der Delmenhorster Sektion der GSP für die erfolgreiche Zusammenarbeit in den vergangenen drei Jahren und überreichte dem Sektionsleiter ein Wappen des Logistikbataillon 161. Zugleich stellte er Oberstleutnant Hille als seinen Nachfolger vor.
In einem äußerst kurzweiligen, mit Bildern, Videos und animierten Powerpoints angereicherten Vortrag brachte der Politikwissenschaftler und Journalist Ingo Espenschied dem interessierten Publikum Geschichte und Bedeutung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland näher.
Erstaunlicherweise begann er seine Präsentation nicht chronologisch mit dem Auftrag der Militärgouverneure an die westdeutschen Länder, welche in den Frankfurter Dokumenten vom 01. Juli 1948 verschriftlicht waren, sondern mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021. Hier hatte „der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen.“ (Pressemitteilung BVG Nr. 31/2021 vom 29. April 2021)Die Beschwerdeführer – so das BVG – würden in ihren Freiheitsrechten verletzt, da die Emissionsminderungslasten auf die Jahre nach 2030 verschoben würden. Von diesen Pflichten sei jegliche Freiheit potenziell betroffen.
Espenschied machte damit deutlich, dass das Grundgesetz – obwohl schon 75 Jahre alt – auch auf aktuelle Fragestellungen Antwort geben kann und keinesfalls veraltet wäre und einer Erneuerung bedürfe.
Dann blendete er zurück zum Parlamentarischen Rat, welcher von September 1948 bis Juni 1949 in Bonn tagte. Espenschied stellte die „Mütter und Väter“ des Grundgesetzes vor und erklärte im Weiteren dessen Struktur.
An dieser Stelle soll nun nicht weiter auf Details eingegangen werden. Der Benefit des Vortrags lag in der geschickten Verknüpfung von Espenschieds Kommentar mit Bild- und Tondokumenten.
In der anschließenden Diskussion ging es ausgesprochen lebhaft zu. Die Fragen und Kommentare bezogen sich u.a. auf die deutsche Widervereinigung, welche nach Artikel 23 stattgefunden hatte, obwohl es nach Artikel 146 eigentlich eine neue Verfassung hätte geben sollen. Kontrovers wurde auch die Frage diskutiert, ob der neu gewählte Bundestag das Grundgesetz nicht hätte bestätigen müssen…
Espenschied führte mehrere Staaten auf, welche den Text in großen Teilen kopiert haben. Das Papier allein garantiere aber nicht den Erfolg. Ein Gesetz könne es seine Wirksamkeit nur entfalten, wenn sein Inhalt in praktisches Handeln für die Bürger umgesetzt und jegliche Angriffe auf Geist und Buchstaben der Verfassung energisch abgewehrt würden.
Das Publikum freut sich schon auf eine weitere Veranstaltung mit Ingo Espenschied im Jahr 2025.
Harald Mauritz