Nach der Ausrufung der „Zeitenwende“ im Februar 2022 wurde rasch deutlich, dass die Bundesrepublik Derutschland neben einer beschleunigten (Wieder-)Aufrüstung der Streitkräfte wohl auch ein deutliches Umdenken im personellen Bereich benötigt.
Mit Bundestagsbeschluss vom 24.März 2011 war mit Wirkung vom 01.07. desselben Jahres die bis dahin regelmäßig immer weiter zeitlich reduzierte Wehrpflicht ausgesetzt worden. Damit wurde nicht nur der Bundeswehr ein wesentliches Element der Nachwuchsgewinnung genommen, sondern es verschwand auch der für viele Organisationen eminent wichtige „Wehrersatzdienst“, also der Zivildienst.
Der russische Überfall auf die Ukraine und die potenzielle Bedrohung der Nord-Ost-Flanke der NATO führte allmählich zu einer durch alle gesellschaftlichen Bereiche verlaufenden Diskussion über eine Neuauflage der im Grundgesetz immer noch verankerten Wehrpflicht bzw. über eine allgemeine Dienstpflicht, für die es Umfragen zufolge durchaus auch eine Mehrheit in der Bevölkerung gibt. Den Verantwortlichen war jedoch schnell klar, dass eine Restitution der „alten“ Wehrpflicht, wie wir sie bis 2011 hatten, nicht realisierbar ist, und wohl auch nicht zielführend wäre.
Aufgrund der Tatsache, dass seit Jahren keine Erhöhung der Personalstärke erreicht werden konnte, hat Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) nun vor einigen Monaten seine Pläne für ein neues Wehrdienstmodell vorgestellt. Er will die vor 14 Jahren ausgesetzte Erfassung von Wehrfähigen wieder aufbauen. Zudem will er junge Männer verpflichten, in einem Fragebogen Auskunft über ihre Bereitschaft und Fähigkeit zum Dienst zu geben und sich ggf. bei Auswahl einer Musterung zu stellen. Ob sie auch gegen ihren Willen rekrutiert werden können, ist noch offen.
Viele, darunter u.a. die ehemalige Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Eva Högl, halten eine Pflicht beim Wehrdienst für unumgänglich. „Freiwilligkeit ist wichtig, aber es braucht perspektivisch auch eine Verpflichtung“, sagte Högl in einem Interview auf die Frage, ob eine bloße Musterungspflicht mit anschließender Freiwilligkeit reiche.
Muss in in unserer Gesellschaft Jeder und Jede einen Beitrag leisten? Ein Beispiel wäre ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr für Männer wie Frauen. Das könnte der Wehrdienst sein, aber auch ein Ersatzdienst in einer Organisation des Zivil- und Katastrophenschutzes (BOS bzw. "Blaulichtorganisation") sein.
Die 13. Schaumburger Plattform will sich dieser Thematik, die in unserer Gesellschaft heftig und kontrovers diskutiert wird, annehmen.