Sektion Saar

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Donnerstag, 23.03.2023 - 19:00

Angriffskriege, Bürgerkriege und ethnische Konflikte - Reaktionen der Völkergemeinschaft. Ein Blick hinter die Kulissen der Vereinten Nationen

Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine hat seit dem 24.02.2022 die Gremien der Vereinten Nationen intensiv beschäftigt. Neben der bilateralen Reisediplomatie von Mitgliedstaaten wurden sowohl vom UN-Sicherheitsrat als auch von der UN-Generalversammlung Konsequenzen gegenüber dem Aggressor gefordert.
Aufgrund der rechtlichen und satzungsmäßigen Rahmenbedingungen der UN-Charta kam es bislang lediglich zu zwei UN-Resolutionen der Generalversammlung, die mit großer Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Aggression Russlands verurteilten.
Es stellt sich aber auch angesichts der gravierenden Verstöße gegen das Internationale Völkerrecht, das Kriegsvölkerrecht, die internationalen Menschenrechte und die bisher mit der Sowjetunion und der Russischen Föderation abgeschlossene bilateralen und multilateralen Verträge die Frage, ob weitergehende Sanktionen gegen Russland als Mitglied der Vereinten Nationen und permanentes Sicherheitsratsmitglied möglich wären und wovon dies abhängig ist.
Angesichts des eklatanten Völkerrechtsbruchs durch Putins Angriffskrieg, einhergehend mit brutalster Gewalt, überwiegend oder fast ausschließlich gegen die Zivilbevölkerung. Insbesondere gegen Frauen und Kinder und gegen nicht militärische Ziele, erscheint eine zumindest vorübergehende Suspendierung des Sicherheitsratsmandats der Russischen Föderation unumgänglich.
Vortrag und Diskussion
Referent: LtdPD a.D. Detlef W. Karioth , Der Referent, LtdPD a.D. Detlef W. Karioth, bis Herbst 2020 leitender Polizeiberater an der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen in New York
Organisator: Oberst a.D. Klaus Zeisig kzeisig@web.de
06873 / 66 83 59
Ein Mann im Anzug lächelt neben einem Rednerpult, dahinter eine Projektionswand, GSP-Banner und ein historisches Stadtgemälde.

Der Referent, LtdPD a.D. Detlef W. Karioth, beim Vortrag in Saarlouis.

 

Der Referent, LtdPD a.D. Detlef W. Karioth, bis Herbst 2022 leitender Polizeiberater an der Ständigen Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen in New York, legte in profunder Weise die rechtlichen und satzungsmäßigen Rahmenbedingungen dar, die einem UN-Vorgehen entgegenstehen.

Dennoch sollte angesichts der Schwere der Verstöße nach deiner Meinung der Versuch über die UN-Vollversammlung unternommen werden, gegen dieses beispiellose Vorgehen Putins zumindest eine zeitlich befristete Suspendierung der Russischen Föderation vom Sitz mit Veto-Recht im Sicherheitsrat zu erwirken.

Historisches Vorbild könnte der 1971 nach Erörterung/Beurteilung der politischen Lage in China durch die Vollversammlung vorgenommene Austausch des seinerzeitigen chinesischen Vertreters als ständige Veto-Macht im Welt-Sicherheitsrat (National-China) gegen die aufstrebende Volksrepublik China.


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