Das neue Schwerpunktthema der GSP: Gesamtverteidigung
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung setzt ein deutliches Zeichen:
In einer Zeit, in der die äußere und innere Sicherheit vor neuen Herausforderungen steht, bekommt die Zivile Verteidigung – nicht nur in der öffentlichen Wahrnehmung – einen neuen Stellenwert. Die Auswirkungen des völkerrechtswidrigen russischen Krieges gegen die Ukraine, die zahlreichen Beschädigungen von Unterseekabeln in der Ostsee und nicht zuletzt durch den terroristischen Anschlag auf die Berliner Stromversorgung vom Januar 2026 aber gezeigt, dass die einstigen Szenarien – die wir überwunden geglaubt haben – heute wieder Wirklichkeit werden können. Zu Recht stellen sich viele Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland heute die Frage, wie es um unsere Resilienz in Deutschland gestellt ist.
Aus diesem Grund sollen Fragen der Gesamtverteidigung, der Zivilverteidigung und des Zivilschutzes wieder breit und sichtbar in die Öffentlichkeit getragen werden. Dafür erhält die Gesellschaft für Sicherheitspolitik durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zusätzliche finanzielle Mittel, um eine bundesweite Informations- und Dialogkampagne über einen Zeitraum von fünf Jahren (2026-2030) umzusetzen.
Im Projektzeitraum soll eine bundesweite, durch Publikationen begleitete, Informations- und Dialogkampagne zu den wieder aktuell gewordenen Fragen der Gesamtverteidigung, Zivilverteidigung und des Zivilschutzes durchgeführt werden. Dabei umfasst die Zielgruppe alle Bereiche der Bevölkerung sowie kommunale Akteure, Organisationen des Bevölkerungsschutzes (DRK, Johanniter, Malteser, ASB, DLRK, Feuerwehr, THW, BBK, BSI), Stakeholder aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und die Bundeswehr. Ziel ist es, das Bewusstsein für Bedrohung, Lage und Aufgaben der zivilen Seite der Gesamtverteidigung zu stärken und damit Schutz, Vorsorge, Handlungsfähigkeit und Resistenz der Gesellschaft zu erhöhen.
Im Mittelpunkt steht die Stärkung der Selbstwirksamkeit der Bevölkerung. Bürgerinnen und Bürger sollen nicht nur informiert, sondern befähigt werden, im Krisenfall vorbereitet und handlungsfähig zu sein. Langfristig soll so das gesellschaftliche Bewusstsein für Risiken wachsen – und damit Schutz, Vorsorge und Widerstandsfähigkeit des Landes insgesamt erhöht werden.
Sprechen Sie also die Sektionen der Gesellschaft für Sicherheitspolitik in Ihren Wohnorten an oder wenden Sie sich gerne an den Projektbeauftragten Dirk Peddinghaus (projektbeauftragter©gsp-sipo.de), wenn Sie Fragen Anregungen oder sogar Vorschläge für Veranstaltungen haben.
Projektbeauftragter GSP-Projekt “Gesamtverteidigung”
Dirk Peddinghaus
Projektbeauftragter GSP-Projekt “Gesamtverteidigung”
projektbeauftragter©gsp-sipo.de
zugleich Leiter GSP-Sektion Flensburg
Details zum GSP-Schwerpunktprojekt "Gesamtverteidigung"
Ausgangslage:
Die Rahmenrichtlinien Gesamtverteidigung (RRGV) beschreiben die Verantwortlichkeiten von Bund, Ländern, Kommunen, Bundeswehr, Hilfsorganisationen sowie Betreibern kritischer Infrastruktur. Sie betonen die Bedeutung:
- einer informierten und widerstandsfähigen Bevölkerung,
- der engen Kooperation aller Institutionen im Verteidigungsfall,
- sowie der Vorbereitung durch Übungen, Ausbildung und Aufklärung.
Die geplante bundesweite Informations- und Dialogreihe setzt diese Ziele in der Fläche um und unterstützt die staatlichen Ebenen bei der Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Strukturen der Gesamtverteidigung.
Zielgruppe der Veranstaltungen:
Das Projekt wendet sich an alle Bereiche der Bevölkerung sowie kommunale Akteure, Organisationen des Bevölkerungsschutzes (DRK, Johanniter, Malteser, ASB, DLRK, Feuerwehr, THW, BBK, BSI, …), Stakeholder aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Bundeswehr.
Zielvorgabe durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung:
- Mit der Zuwendung soll eine bundesweite, durch Publikationen begleitete, Informations- und Dialogkampagne zu den wieder aktuell gewordenen Fragen der Gesamtverteidigung, Zivilverteidigung und des Zivilschutzes durchgeführt werden. Die Veranstaltungsserie soll ab 2026 beginnen und über fünf Jahre laufen.
- Der Zweck wird erfüllt, indem in öffentlichen Veranstaltungen Verantwortliche und Praktiker aus Zivilschutz, Kommunen, Bundeswehr, Wissenschaft, Wirtschaft und Politik informieren und die Selbstwirksamkeit der Bürgerinnen und Bürger diskutieren.
- Ziel ist es, das Bewusstsein für Bedrohung, Lage und Aufgaben der zivilen Seite der Gesamtverteidigung zu stärken und damit Schutz, Vorsorge, Handlungsfähigkeit und Resistenz der Gesellschaft zu erhöhen.
Umsetzung:
- Das Projekt bietet die Möglichkeit mindestens 20 zusätzliche größere Veranstaltungen auf Sektions-, Landes- und Bundesebene durchzuführen.
- In der fünfjährigen Laufzeit des Projektes sollen Veranstaltungen in der gesamten Fläche der Bundesrepublik ausgeplant werden. Wünschenswert ist, mindestens eine Veranstaltung pro Bundesland und Jahr anzubieten. Prinzipiell kommen Termine in allen 400 Landkreisen und kreisfreien Städten in Frage.
- Bei den Veranstaltungen soll die Kooperation mit relevanten Akteuren der Gesamtverteidigung (Beispiele Anlage 3), insbesondere mit der kommunalen Ebene gesucht werden.
- Neben den Maßnahmen auf Sektions- und Landesbereichsebene sind auch Vorhaben der Bundesebene möglich, die in die Planung einfließen.
- Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel müssen jährlich zum Abfluss kommen. Hierzu ist eine Vorplanung der einzelnen Landesbereiche und ihrer Sektionen erforderlich.
- Für die Vorbereitung und Durchführung soll eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Hier ist ein angemessenes Verhältnis zwischen der verbesserten Pauschale für die ehrenamtlichen Sektionsleiter bei Veranstaltungen (100 Euro) und den zusätzlichen Aufwendungen der Durchführung im Rahmen des Projekts zu finden.
Projektabwicklung:
Sektionen und Landesverbände erstellen Veranstaltungskonzepte für die Umsetzung der oben genannten Ziele. Dabei steht ihnen der Projektbeauftragte beratend zur Verfügung.
Jede einzelne Maßnahme ist beim Projektbeauftragten zu beantragen (Anlage 1).
Dieser prüft die Maßnahme (anhand der vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vorgegebenen Kriterien und der Einhaltung wirtschaftlicher Grundsätze) und fügt sie in das Jahreskonzept ein.
Nach Abschluss jeder Maßnahme ist ein Kurzbericht zu erstellen (Anlage 2). Dieser dient dem Projektbeauftragten als Verwendungsnachweis gegenüber dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung.
Der Projektbeauftragte führt eine Übersicht über die beantragten und genehmigten Vorhaben und dokumentiert die Umsetzung. Er stellt die rechtmäßige Mittelverwendung sicher und führt die vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung geforderten Nachweise.
Mögliche Aktivitätsformen:
- Fachvorträge
- Moderierte Podiumsgespräche/-diskussionen
- Praxisstationen (Selbstschutz, Warn-Apps, Erste Hilfe, Notfallvorsorge)
- Markt der Möglichkeiten (Informationsstände der beteiligten Akteure)
- Besichtigungen
- Exkursionen
- Gespräche und/oder Planspiele an Schulen
Zusätzlich zu Präsenzterminen können Veranstaltungen auch hybrid oder rein digital angeboten werden. Es ist wünschenswert, dass jedenfalls einige Termine des Jahresprogramms mit digitaler Teilnahmeoption ausgeplant werden.
Mögliche Partner für die Projektumsetzung:
Anregungen für die Gestaltung von Veranstaltungen
Beispiele aus der Praxis - Kalender der durchgeführten/geplanten Veranstaltungen Gesamtverteidigung