Vor 70 Jahren wurden fast 10.000 Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) in die Bundeswehr übernommen. Am 30. Juni 1956 dienen sie noch „unter dem Adler des Bundes“ und tragen eine grüne Uniform. Ab dem 1. Juli sind sie Soldaten und tragen den grauen Rock. Ohne die Übernahme der „BGSler“, wie sie genannt werden, wäre der Aufbau und die Indienststellung der ersten drei Heeresdivisionen im Jahr 1957 nicht so schnell vonstattengegangen.
Ein kurzer Blick in die BGS-Geschichte. Bereits nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 gab es Bestrebungen, eine zentral geführte Bundespolizei, auch Bundesgendarmerie genannt, aufzustellen. Die Hohen Kommissare der drei Alliierten lehnten dies ab, genehmigten jedoch mobile Polizeikräfte der Länder in einer Stärke von 10.000 Mann. Der Bundesregierung wird ein Polizeikontingent z. B. V. (zur besonderen Verwendung) von 500 Mann zugestanden.
Ende August 1950 unternimmt Bundeskanzler Konrad Adenauer einen erneuten Versuch, die Hohen Kommissare umzustimmen. Er übermittelt ihnen eine Denkschrift zu Fragen der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik. In dieser wird auch der Wunsch nach einer Schutzpolizei für das Bundesgebiet geäußert. Nach weiteren Verhandlungen mit den Alliierten und den Ländern wird das „Gesetz über den Bundesgrenzschutz und die Einrichtung von Bundesgrenzschutzbehörden“ als Sonderpolizei am 15. Februar 1951 mit großer Mehrheit in zweiter und dritter Lesung angenommen.
Die Stärke soll 10.000 Mann in Truppengliederung betragen. Der 16. März 1951, an dem das Gesetz in Kraft tritt, wird als Geburtsstunde des Bundesgrenzschutzes bezeichnet. Das 1. BGS-Gesetz ist bemerkenswert kurz, es umfasst nur vier Paragraphen. In § 2 sind die Aufgaben definiert. Dazu gehört unter anderem die Sicherung des Bundesgebietes gegen verbotene Grenzübertritte sowie die Sicherung der Grenzen gegen Störungen der öffentlichen Ordnung in einem Gebiet bis zu einer Tiefe von 30 Kilometern.
Mit einer Werbekampagne wird auf die Möglichkeit hingewiesen, in den BGS einzutreten. Da vom 1. bis 10. August in Ost-Berlin die „III. Weltspiele der kommunistischen Jugend und Studenten für den Frieden” geplant sind, versucht das Innenministerium, schnellstens einsatzfähige Hundertschaften und Abteilungen aufzustellen. Ihnen soll die Sicherung der 1.300 Kilometer langen „Zonengrenze” obliegen. Es wurde mit vielen Grenzübertritten gerechnet, die es dann jedoch nicht gab.
Zur Sicherung der rund 840 Kilometer Seegrenze wird am 1. Juli 1951 der Seegrenzschutz mit einer anfänglichen Stärke von 500 Personen aufgestellt. Mit Zustimmung des Deutschen Bundestages am 19. Juni 1953 wird die Stärke des BGS auf 20.000 Mann erhöht. Diese Verdoppelung geschieht noch unter dem Eindruck des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 in Ost-Berlin. Hinzu kommt, dass die militärisch organisierte Volkspolizei der DDR inzwischen 150.000 Mann stark ist.
Im August 1953 scheitern die Verhandlungen zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG). Daraufhin wird die Entscheidung gefällt, nationale Streitkräfte aufzustellen und diese in die NATO zu integrieren. Was lag näher, als den BGS zum Aufbau der Streitkräfte heranzuziehen? Am 4. November 1955 empfahl dies auch der Bundesverteidigungsrat. Dies führte zu Spannungen zwischen dem „Polizeiflügel“ und dem „Militärflügel“ im Innenministerium sowie dem Verteidigungsministerium.
Im Dezember sprach sich das Bundeskabinett schließlich für die Übernahme geschlossener Einheiten des BGS in die Bundeswehr aus. Als Begründung wurde angeführt, dass damit „Grundlagen für Kadereinheiten der Streitkräfte geschaffen“ würden. Am 31. Mai wurde das zweite Gesetz über den BGS verabschiedet. Paragraph 1 besagt: „(1) Der Bundesgrenzschutz wird zum Aufbau der Bundeswehr der Bundesrepublik Deutschland herangezogen. (2) Der Bundesminister der Verteidigung ist ermächtigt, aus den bestehenden Verbänden des Bundesgrenzschutzes Verbände der Bundeswehr aufzustellen. (3) Ein Dienstverhältnis als Soldat wird nicht begründet für diejenigen,
- 1. die binnen eines Monats nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die gesetzliche Überführung in die Bundeswehr ablehnen,
- 2. deren Übernahme vom Bundesminister für Verteidigung binnen eines Monats nach Inkrafttreten dieses Gesetzes abgelehnt wird,
- 3. deren Übernahme der Personalgutachterausschuss ... ablehnt.“
Die Absicht des Gesetzgebers, möglichst viele BGS-Beamte in die Bundeswehr zu überführen, ist aus der Formulierung ersichtlich. Wer im BGS verbleiben will, muss sich ausdrücklich dafür entscheiden. Sogar Bundeskanzler Konrad Adenauer macht persönlich Stimmung für den Übertritt in die Bundeswehr. Er fordert die BGS-Angehörigen zur Mitwirkung „bei der Wiedergeburt deutschen Soldatentums” auf.
Ende Juni dienen 16.414 Polizeivollzugsbeamte im BGS. Am 1. Juli treten 9.572 von ihnen, fast 58 Prozent, zur Bundeswehr über. Davon sind 100 Stabsoffiziere, 493 Offiziere, 999 Unteroffiziere mit Portepee, 1.899 Unteroffiziere und 6.081 Grenzjäger. Auch der Inspekteur des BGS, Ministerialdirigent Gerhard Matzky, kehrt in seinen alten Beruf zurück. Im April 1957 wird er als Generalleutnant übernommen und ist anschließend Kommandierender General des I. Korps in Münster. Der Seegrenzschutz geht mit sämtlichen Schiffseinheiten vollständig in die Bundesmarine über.
Von diesem personellen Aderlass hat sich der Bundesgrenzschutz lange nicht erholt. In einem Tagesbefehl formuliert der damalige Innenminister Gerhard Schröder: „Der BGS soll so schnell wie möglich wieder aufgefüllt werden. Als wichtiger Hüter unserer Sicherheit sind seine Aufgaben geblieben. Die Wiederauffüllung wird mit aller Kraft betrieben.“
