Eine Forderung des Generalinspekteurs
An der Verleihung von Trainingszertifikaten an vier Astronauten der European Space Agency (ESA) durch das Internationale Hubschrauberausbildungszentrum der Bundeswehr (IHTC) am 17. Oktober in Bückeburg nahmen neben dem Kommandeur des Weltraumkommandos, Generalmajor Michael Traut, und dem Director for Human and Robotic Exploration der Europäischen Weltraum-Agentur ESA, Daniel Neuenschwander, auch der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Carsten Breuer teil. Die GSP-Sektion Minden nahm mit über 40 Mitgliedern der Einladung an der Veranstaltung teil.
Das von der NASA mit Beteiligung der ESA initiierte Programm ARTEMIS hat zum Ziel, erstmals seit Apollo 17 (Start 7.12.1972, Mondlandung 11.12., Rückkehr19.12.1972) wieder Astronauten, hierunter auch eine Frau, auf dem Mond zu bringen – nach derzeitiger Planung in 2027 - und danach regelmäßig bemannte Mondlandungen durchzuführen. Für den Betrieb der Lande- und Startfähre, welche der Bedienung eines Helikopters vergleichbar ist, wurden im Rahmen des mehrwöchigen Trainings am IHTC eine italienische Astronautin, ein Kollege aus Frankreich sowie zwei aus Deutschland – hierunter Dr. Alexander Gerst – ausgebildet. Die Initiative für die Einbindung des IHTC kam vom ersten deutschen Astronauten, Brigadegeneral a. D. Dr. Thomas A. Reiter, der weiterhin als ESA-Koordinator für internationale Agenturen und als Berater dessen Generaldirektors wirkt. Die Absicht der ESA die Zusammenarbeit fortzusetzen, wurde bekräftigt. Das Ausbildungsniveau entspricht dem Standard von US-Einrichtungen.
Im Juni 2025 hat die EU-Kommission eine neue Weltraumstrategie incl. Gesetz mit dem Fokus auf Autonomie, Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit zur Regulierung der zivilen Nutzung sowie als strategischer Bereich für die Sicherheit und Verteidigung der EU vorgeschlagen. Dieser Legislativrahmen soll die Fragmentierung durch bestehende Gesetze in zwölf anderen EU-Staaten ablösen. Dahingegen besteht nach Einschätzung von Prof. Dr. Stephan Hobe, Inhaber des Lehrstuhls für Luft-, Weltraum- und Cyberrecht an der Universität Köln, eine gewisse Aversion in Deutschland – insbesondere der politischen Klasse – zum Weltraum, weshalb es bislang schwierig war, die Politik für das Thema zu begeistern. Immerhin hat im September 2024 die damalige Bundesregierung erstmals Eckpunkte für ein nationales Weltraumrecht formuliert. Welche Ambitionen und Vorstellungen die neue Bundesregierung in der Weltraumpolitik verfolgt, ist jedoch ebenso wenig bekannt wie der weitere Zeitplan des Gesetzesvorhabens.
In diesem Kontext steht die Aussage des Generalinspekteurs, dass Deutschland im Weltraum als der 5. militärischen Dimension – d. h. ergänzend zu Boden, See, Luft- und Cyberraum – eine glaubhafte Abschreckung leisten muss.

