Die Auseinandersetzungen um die zukünftige Wehrform der Bundesrepublik Deutschland beginnen schon Anfang der fünfziger Jahre. Die politischen Entwicklungen und die militärische Aufrüstung jenseits des Eisernen Vorhangs erfordern Gegenmaßnahmen. In diesem Kontext ist die „Wehrpflichtfrage” einer der Diskussions- und Streitpunkte.
Hierzu zwei Stimmen: „Demokratie und Militär sind bei allen Völkern und zu allen Zeiten schwer miteinander vereinbare Gegensätze gewesen. Demokratie ist in ihrem Wesen nach Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Das Gesetz des Militärs aber ist Gehorsam in einem Verband, der durch Befehl regiert wird. Demokratie bedeutet Aufteilung von Macht und Gleichgewicht durch gegenseitige Kontrolle. Militär ist die Zusammenballung von Macht und Unterordnung“, so der sozialdemokratische Rechtspolitiker Adolf Arndt. Fritz Erler, der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, fasst seine Ansicht zur Frage der Wehrpflicht in der Aussage „Demokratie gleich Wehrpflicht geht nicht auf“ zusammen.
Der Titel einer Informationsbroschüre vom Juni 1955 lautet: „Vom künftigen deutschen Soldaten“. Darin äußert sich Bundeskanzler Konrad Adenauer wie folgt. „Die Veröffentlichung soll dazu beitragen, Zweifel zu beseitigen, Klarheit zu schaffen und die Überzeugung von den Werten eines Soldatentums zu festigen, das seine Aufgaben in der Bewahrung der freiheitlichen Lebensordnung und des Friedens sieht. Diese Aufgabe wird dem Soldaten vom Volke gestellt: Um sie wirksam erfüllen zu können, muss er vom Vertrauen des Volkes getragen sein.“
Am 15./16. Juli 1955 verabschiedet der Bundestag dann gegen die Stimmen der Sozialdemokraten das Freiwilligengesetz, das die Einstellung von 6.000 Männern für die neuen Streitkräfte – noch haben sie keinen Namen – erlaubt. Bis zum 1. August liegen dem Verteidigungsministerium bereits 150.000 Freiwilligenmeldungen vor. Darunter sind auch viele junge Männer des Jahrgangs 1937, denn wer nach dem 1. Juli geboren ist, zählt damit zum ersten Jahrgang, der zum Wehrdienst einberufen wird.
Die Entscheidung für die Einführung der Wehrpflicht ist politisch bereits vorher gefallen. Eine offene Frage ist die Dauer der Dienstzeit. Am 8. Februar 1956 verabschiedet das Bundeskabinett den Entwurf des Wehrpflichtgesetzes. Dieser sieht einen Grundwehrdienst von 18 Monaten vor. In der Denkschrift „Warum brauchen wir die Wehrpflicht” des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung wird die Zahl von 270.000 Wehrpflichtigen genannt, die für die Aufstellung der 500.000 Mann umfassenden Streitkräfte benötigt werden.
Bei den Schlussdebatten zur militärischen Dienstpflicht prallen am 6./7. Juli 1956 die gegensätzlichen Meinungen noch einmal heftig aufeinander. Schließlich wird das Wehrpflichtgesetz mit 269 zu 166 Stimmen bei 20 Enthaltungen verabschiedet. Am 25. Juli stimmt auch der Bundesrat zu. Die Dauer des Dienstes wird zunächst ausgeklammert und nach Auseinandersetzungen mit der Wirtschaft, die eine möglichst kurze Frist will, Anfang September auf zwölf Monate festgelegt.
Am 21. Januar 1957 beginnt für rund 100.000 junge Männer die Musterung. Rund 10.000 der als tauglich befundenen müssen dann am Montag, dem 1. April, in die Kasernen einrücken. Sie werden von ehemaligen Wehrmachtsangehörigen, Angehörigen des Bundesgrenzschutzes oder der Polizei bzw. von ungedienten Freiwilligen, die nun als „Staatsbürger in Uniform“ dienen, in Empfang genommen. Insgesamt 62.198 Männer ziehen im Laufe des Jahres die Uniform an. Für die ersten Schritte im neuen Lebensabschnitt bekommen sie Schnürschuhe und Gamaschen statt des „Knobelbechers“.
Bis zur Aussetzung im Jahr 2011 wird die Dauer des Grundwehrdienstes einige Male geändert: im Juli 1962 auf 18 Monate, im Januar 1973 auf 15 Monate und im Oktober 1990 auf 12 Monate festgesetzt. Ab Januar 1996 beträgt er zehn Monate, ab Januar 2002 neun Monate und die im Januar 2011 Einberufenen mussten nur noch sechs Monate dienen. Insgesamt haben von April 1957 bis 2011 über zehn Millionen Männer ihren Grundwehrdienst geleistet.
In der DDR wurde die Wehrpflicht erst 1962 eingeführt. Bis 1990 haben dort etwa 2,5 bis 3 Millionen Männer ihren 18-monatigen Wehrdienst abgeleistet. Die Anzahl der jährlichen Einberufungen liegt dabei zwischen 120.000 und 150.000, ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung gibt es nicht. Im Jahr 1964 wird der „Bausoldatendienst“ als waffenlose Alternative eingeführt. Reiner Eppelmann, der letzte Minister für Abrüstung und Verteidigung der DDR, war selbst Bausoldat.
Zurück zur Eingangsbemerkung. Boris Pistorius beabsichtigt, einen „Neuen Wehrdienst“ einzuführen. In diesem modernisierten Modell soll die Freiwilligkeit Vorrang haben, es soll jedoch auch verpflichtende Elemente geben. Nach jetzigem Stand soll diese Variante ab nächstem Jahr umgesetzt werden und die Wehrerfassung aller 18-jährigen Männer beginnen. Diese erhalten einen Fragebogen zur Bereitschaft und Eignung, den sie beantworten müssen. Frauen können dies freiwillig tun. Der Männerjahrgang 2007, der als erster betroffen ist, umfasst etwa 400.000 Personen. Nach Auswertung der Rückläufer der Fragebögen wird entschieden, wer gemustert wird. Aus diesen sollen die Geeignetsten und Motiviertesten ausgewählt werden. Das Ziel sind 40.000 Wehrdienstleistende pro Jahr. Aus den Entlassenen soll eine Reserve aufgebaut werden, die Dauer des Dienstes zwischen 6 und 23 Monaten betragen. Die Besoldung soll verbessert und zusätzliche Anreize geschaffen werden.
Derzeit leisten jährlich etwa 10.000 Personen den freiwilligen Dienst. Das Verteidigungsministerium kalkuliert mit bis zu 5.000 weiteren Wehrdienstleistenden. Das Ziel sind mindestens 260.000 aktive Soldaten und 200.000. Dies soll der Beitrag zur Bündnisverteidigung der NATO sein. Aktuell hat die Bundeswehr knapp 182.000 aktive Soldaten und 34.000 Reservisten. Hinzu kommen rund 80.000 Zivilbeschäftigte. Um die NATO-Vorgaben und die Absichten der Regierung zu erreichen, darf nicht länger gewartet werden, es muss gehandelt werden.
Am 7. Juli 1996, dem 40. Jahrestag der Einführung der Wehrpflicht, erlässt Verteidigungsminister Volker Rühe einen Tagesbefehl an die Truppe. Darin heißt es: „Die Wehrpflicht bleibt für Deutschland unverzichtbar – heute und in Zukunft – […] Die Wehrpflicht prägt die Führungskultur in unserer Armee in der Demokratie.“ Der Tagesbefehl endet mit den Worten: „Der Wehrdienst ist ein Ehrendienst für unser Land.“ Das 50-jährige und auch das 60-jährige Jubiläum der Wehrpflicht im Jahr 2006 bzw. 2016 finden kaum Niederschlag. Es bleibt abzuwarten, wie mit dem 70-jährigen Jubiläum im nächsten Jahr umgegangen wird.
Abschließend soll der erste Bundespräsident, Theodor Heuss, zu Wort kommen. Für ihn ist die Wehrpflicht Bestandteil einer demokratischen Ordnung. Sein Bekenntnis ist einfach und lautet: „Die Wehrpflicht ist das legitime Kind der Demokratie.“
