Henning Otto (CDU) ist heute mit klarer Mehrheit von 391 Stimmen zum „Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages“ gewählt worden. Er löst Eva Högl (SPD) ab, die nach fünfjähriger Amtszeit (2020-2025) aus dem Kontrollgremium des Deutschen Bundestages ausscheidet. Ihre letzte Unterrichtung (Jahresbericht 2024) hatte sie dem Bundestag am 11. März „zugeleitet“.
Henning Otte wurde am 27. Oktober 1968 in Celle geboren. Nach dem Abitur ging er für zwei Jahre als Zeitsoldat zur Bundeswehr und wurde Reserveoffizier der Panzertruppe. Anschließend absolvierte er eine Ausbildung zum Sparkassenkaufmann und studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Seit 2005 ist er Mitglied des Deutschen Bundestages. Nun wird er gemäß Artikel 45b des Grundgesetzes „zum Schutze der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle“ für die nächsten fünf Jahre tätig. Mit Bundeswehr und Sicherheitspolitik hat er sich in der parlamentarischen Arbeit bereits u.a. als stellvertretendes Mitglied im Verteidigungsausschuss und als ordentliches Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung der NATO befasst. Als Mitglied der Gesellschaft für Wehrtechnik und des Förderkreis Deutsches Heer kennt er die personellen und materiellen Herausforderungen der Landes- und Bündnisverteidigung.
Ein kurzer Blick in die Geschichte der Institution des Wehrbeauftragten zeigt, dass es diese in der deutschen Militär- und Verfassungsgeschichte erst seit 1959 gibt. Anfang der 1950er Jahre war die Entscheidung gefallen, Streitkräfte aufzustellen. Der sozialdemokratische Bundestagsabgeordnete Ernst Paul, der in Schweden die Institution des „Militie-Ombudsman“ kennen gelernt hatte, forderte auch für die neuen Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland einen „Ombudsmann“. Mit seiner Forderung stieß er sofort auf den Widerstand der alten Militärs, aber auch der Parlamentarier. Regierung und Opposition einigten sich schließlich auf den Kompromiss, das Kontrollinstrument des Wehrbeauftragten als Hilfsorgan des Bundestages einzuführen. Bis zur Ernennung des ersten Wehrbeauftragten dauerte es allerdings noch einige Zeit.
Mit der Grundgesetzergänzung vom 26. Februar 1954 wurde die Wehrhoheit des Bundes ermöglicht. Mit der Ratifizierung des „Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Brüsseler Vertrag und zum Nordatlantikvertrag“ im Oktober 1954 wurde die Aufstellung von Streitkräften beschlossen. Am 12. November 1955, dem 200. Geburtstag Gerhard von Scharnhorst, erhielten 101 Soldaten in der Fahrzeughalle der Ermekeil-Kaserne in Bonn ihre Ernennungsurkunde. Anfang Januar 1956 rückten die ersten Freiwilligen in Andernach, Nörvenich und Wilhelmshaven ein. Im März verabschiedete der Bundestag die Wehrverfassungsnovelle und machte damit den Weg frei für die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht. Der Artikel 45 b wurde in das Grundgesetz aufgenommen. Er lautet: „Zum Schutz der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle wird ein Wehrbeauftragter des Bundestages berufen. Das Nähere regelt ein Gesetz.“
Nach dem „Illerunglück“ vom 3. Juni 1957, bei dem 15 Wehrpflichtige in der Iller bei Kempen ertranken, wurde am 26. Juni 1957 das „Gesetz über den Wehrbeauftragten“ verabschiedet. Erst im Februar 1959 wählte der Bundestag Helmut von Grolman zum Wehrbeauftragten. Der ehemalige Generalleutnant war Staatssekretär im niedersächsischen Vertriebenenministerium. Er war parteilos, seine Nachfolger gehörten einer Partei an. Ein neues Kapitel deutscher Verfassungs- und Militärgeschichte begann. Der erste „Jahresbericht 1959“ erschien am 8. April 1960. Bereits ein Jahr später trat Grolman aus persönlichen Gründen zurück. Sein Nachfolger wurde am 8. November 1961 der Bundestagsabgeordnete Hellmuth Guido Heye. Doch auch der ehemalige Vizeadmiral ging nach nur drei Jahren wieder von Bord. Er hatte die Illustrierte „Quick“ genutzt, um seine Sorgen über die Bundeswehr in die Öffentlichkeit zu tragen, was im Parlament nicht gut ankam.
Die nächsten Wehrbeauftragten Matthias Hoogen (1964-69) und Fritz-Rudolf Schultz (1970-75) amtierten fünf Jahre. Mit Karl Wilhelm Berkhan (1975-85) übernahm erstmals ein Sozialdemokrat das „Wächteramt“. Ihm folgten Willi Weiskirch (1985-90) und Alfred Biehle (1990-95). Nach einer Gesetzesänderung, nach der der Wehrbeauftragte keinen Wehrdienst geleistet haben muss, wurde am 30. März 1995 die Bundestagsabgeordnete Claire Marienfeld gewählt, die heutige Ehrenpräsidentin der Gesellschaft für Sicherheitspolitik (GSP), die von den Medien gerne als „Mutter Courage“ bezeichnet wurde. Ihr folgten Wilfried Penner (2000-05), Reinhold Robbe (2005-10), Hellmut Könighaus (2010-15) und Hans-Peter Bartels (2015-20). Am 6. Mai 2022 wählte ihn die Bundesversammlung der Gesellschaft für Sicherheitspolitik (GSP) zu ihrem Präsidenten.
Die Jahresberichte sind immer umfangreicher geworden, der aktuelle umfasst 183 Seiten. Das Stichwortverzeichnis reicht von ABC-Abwehr bis Zurruhesetzung. Im ersten Berichtsjahr 1959 gab es 3.368 Eingaben bei einer Jahresdurchschnittsstärke von 248.800 Soldaten. Ein Jahr vor der Wiedervereinigung 1989 erreichten den Wehrbeauftragten 10.190 Eingaben bei 486.825 Soldaten. Im Berichtsjahr 2019 betrug die Gesamtzahl der erfassten Vorgänge 3.835 bei einer Durchschnittsstärke von 182.219 Soldatinnen und Soldaten. Im Jahr 2024 betrug die Anzahl der erfassten Vorgänge 3.891 bei einem Jahresdurchschnittsbestand von 180.876 aktiven Soldaten. Bei der Aufschlüsselung nach Sachgebieten stehen Personalangelegenheiten an der Spitze der Eingaben. Es folgen Disziplinarrecht/Straftaten, dann Menschenführung/Kameradschaft, Versorgung/Soziales. Die Dienstgradgruppe, die sich am häufigsten an den Wehrbeauftragten wandte, waren Unteroffiziere mit Portepee, gefolgt von Mannschaften. Generale sind mit 0,0 vertreten.
Mit Henning Otte hat der Bundestag wieder ein „Hilfsorgan“ bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle über die Bundeswehr. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sagte er freue sich auf die Zusammenarbeit mit Otte.