Im siebzigsten Jahr des Bestehens der Bundeswehr trägt erstmals eine Kaserne den Namen einer Soldatin. Die Hindenburg-Kaserne in Munster wurde in „Unteroffizier-Friederike-Krüger-Kaserne” umbenannt. Krüger kämpfte in den Befreiungskriegen 1813-1815 gegen das napoleonische Frankreich. Verkleidet als Mann war sie bei einem Mobilmachungsaufruf unter dem Namen August Lübeck in die Truppe eingetreten. Sie erhielt mehrere Auszeichnungen, unter anderem das Eiserne Kreuz 2. Klasse.
Diese Namensgebung ist Anlass, einen Blick in die Bundeswehrgeschichte zu werfen und die Entwicklung des Einzugs von Frauen in die Streitkräfte zu betrachten. Dies ist auch vor dem Hintergrund der Diskussion über die mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht oder einer allgemeinen Dienstpflicht, die auch Frauen betreffen könnte, von Bedeutung.
1975 wurde von den Vereinten Nationen als „Internationales Jahr der Frau“ ausgerufen. Anfang Oktober lässt ein lächelnder Verteidigungsminister auf der Hardthöhe– es ist Georg Leber (SPD) – eingerahmt von fünf Stabsärztinnen, das Blitzlichtgewitter der Fotografen über sich ergehen. Wie war es möglich geworden, dass Frauen in der Bundeswehr dienen? Diese Frage stellten sich nicht nur Konservative, sondern auch fortschrittliche Bürger im zwanzigsten Jahr der Bundeswehr. Auslöser für die Entscheidung war die mangelhafte sanitätsdienstliche Betreuung und Versorgung der inzwischen auf einen Friedensumfang von 456.000 Mann angewachsenen Bundeswehr. Auch die seit 1969 gezahlten Studienbeihilfen für Studierende, die sich für den Sanitätsdienst entschieden hatten, und die genehmigte privatärztliche Tätigkeit der Militärmediziner konnten den Personalmangel nicht lösen.
Im Weißbuch von 1970 ist dazu zu lesen: „Das Sanitätswesen hat wie die anderen Bundeswehrbereiche personelle Sorgen“ und „Von ausschlaggebender Bedeutung wird es sein, für den Sanitätsdienst ausreichenden personellen Nachwuchs zu sichern“. Mit einem Sofortprogramm sollte die prekäre Lage verbessert werden. Doch auch im nächsten Weißbuch wird die missliche Lage mit Zahlen beschrieben. Nun soll mit Hilfe von weiblichen „Arztoffizieren“ eine Verbesserung erreicht werden. Ein Blick auf die NATO-Partner zeigt, dass in vielen Armeen Soldatinnen in den unterschiedlichsten Funktionen, so auch als Medizinerinnen, Dienst tun.
Eine Folge des „Jahr der Frau“ war die verstärkte Diskussion über „Frauen in den Streitkräften“. Die Prüfung des Grundgesetzes ergab keinen Hinderungsgrund für eine freiwillige Verpflichtung von Frauen. Der Dienst mit der Waffe blieb jedoch, außer zur Selbstverteidigung oder zur Verteidigung von anvertrauten Verwundeten, ausgeschlossen. Alle Bedenken wurden ausgeräumt und entsprechende Gesetze und Verordnungen beschlossen. Am 1. Oktober kam es schließlich zu dem „Blitzlichtgewitter“, als der Minister und fünf uniformierte Frauen in Erscheinung traten. Die Armee hatte eine neue Anrede: „Frau Stabsarzt“. Der erwartete Zulauf blieb allerdings aus. Ein Jahr nach der Einführung „füllten erst 35 Ärztinnen die Medizinerlücke der Bundeswehr“, wie in einem Zeitungsartikel berichtet wurde. Auch zehn Jahre später waren nur rund 100 Ärztinnen im Dienst.
Im Jahr 1988 ließ Verteidigungsminister Rupert Scholz untersuchen, wie sich der Anteil weiblicher Soldaten im Sanitätsdienst erhöhen ließe. Die Laufbahn wurde geöffnet und bis Ende 1988 meldeten sich 964 Abiturientinnen für das Einstellungsdatum am 1. Juni 1989, von denen etwa 600 die Prüfung für die 50 vorgesehenen Plätze absolvierten. Knapp 60 Prozent hatten bestanden. Auf Erfahrungen bezüglich Unterbringung, Ausbildung, Ausrüstung und Ernährung konnte man nicht zurückgreifen. Der Bundesgrenzschutz, bei dem schon länger Frauen Dienst verrichteten, half mit Rat aus. Im Vorfeld und zu Beginn des Dienstantritts war das Interesse der Medien an den ersten weiblichen Soldaten der deutschen Militärgeschichte sehr groß. Der „Medienrummel“ wurde von den Betroffenen und ihren Vorgesetzten als unangenehm empfunden. Die ersten Stationen der sechzehnmonatigen Ausbildung vor dem beginnenden Studium waren Grundausbildung, Lehrgang „Lebensrettende Maßnahmen“, Fahnenjunker- und Offizierslehrgang.
Im Jahr der Wiedervereinigung 1990 wurde schließlich die Entscheidung getroffen, die Laufbahn der Unteroffiziere und Mannschaften im Sanitäts- und Militärmusikdienst für Frauen zu öffnen. Seit 1992 konnten auch Spitzensportlerinnen in die Sportförderung aufgenommen werden. Die mehrmalige Rodel-Weltmeisterin und Olympiazweite der Olympischen Winterspiele in Lillehammer 1994, Feldwebel Susi Erdmann, war die erste weibliche Berufssoldatin in der Unteroffizierlaufbahn. An der Schwelle zum Jahr 2000 taten mehr als 4.000 Soldatinnen Dienst in der Bundeswehr.
Am 11. Januar 2000 fällte der Europäische Gerichtshof ein wegweisendes Urteil: Frauen müssen Männern in den Streitkräften gleichgestellt werden. Hierbei ging es um die Rechtssache Tanja Kreil gegen die Bundesrepublik Deutschland. Unterstützt wurde sie in dem Verfahren vom Deutschen BundeswehrVerband. Das Bundeskabinett beschloss daraufhin am 7. Juni, dass Frauen in den Streitkräften ab dem 1. Januar 2001 alle Laufbahnen und Verwendungen ohne Einschränkung offenstehen. Am 2. Januar 2001 rückten 244 Frauen in die Kasernen von Heer, Luftwaffe und Marine ein.
Zehn Jahre später hatte sich ihre Zahl auf rund 17.000 erhöht, 2023 waren es etwa 24.000, was einem Anteil von rund 13 Prozent an der Gesamtstärke der Bundeswehr entspricht. Das Ziel ist, den Frauenanteil bis 2031 auf 15 Prozent zu erhöhen. Die erste Frau im Generalsrang war Verena von Weymann, die 1994 Generalärztin wurde.
Der Frauenanteil in den verschiedenen Organisationsbereichen beträgt: 4.938 beim Heer, 2.900 bei der Luftwaffe, 1.720 bei der Marine, 1.436 im Cyber- und Informationsraum, 11.625 im Unterstützungsbereich sowie 2.328 im Ministerium und anderen Bereichen, insgesamt 24.947, was etwas mehr als 13 Prozent entspricht.
Die Aufschlüsselung in Laufbahngruppen ergibt: Es gibt 7.236 Offiziere, 8.835 Feldwebeldienstgrade, 3.411 Unteroffiziere und 5.465 Mannschaften. Die meisten Soldatinnen dienen auf Zeit, gefolgt von Berufssoldatinnen.
Am 4. August 2025 wurde Generaloberstabsärztin Dr. Nicole Schilling zur stellvertretenden Generalinspekteurin ernannt. Drei goldene Sterne zieren ihre Schulterklappen. Fünfzig Jahre sind seit der Ernennung der ersten fünf Stabsärztinnen vergangen. Frauen sind aus dem Dienstbetrieb nicht mehr wegzudenken.
Foto: Bundesverteidigungsminister Georg Leber mit den ersten Soldatinnen, Quelle: Bundeswehr/Oed
