Corona-Krise und Sicherheitspolitik - Teil 2: Bundeswehr

Corona-Krise und Sicherheitspolitik - Teil 2: Bundeswehr

Zugegeben, eigentlich wollten wir die Themenkette unserer Diskussion hier etwas allgemeiner beginnen. Aber nachdem bereits in den ersten Antworten auf den gestrigen Einstiegsimpuls (Corona-Krise und Sicherheit – Teil 1: Einstieg)  die Frage militärischer Ressourcen zur Krisenbewältigung mehrfach berührt wurde, bieten wir nun dazu ein Forum des Meinungsaustausches.

Vorab: In Krisenzeiten sind nüchterne Sachlichkeit und seriöser Austausch von Argumenten ein besonders hohes Gebot. Zugleich ist der Ernst einer Lage undogmatisch zu bewerten und das Ergebnis auch offen zu artikulieren. Aber selbstverständlich darf durch überzogene Panikmache auch nicht grundlos verunsichert werden. An beiden Prinzipien sollten und werden auch wir uns hier orientieren. Im Kern geht es nur um einen harten, rein planerischen Test der eigenen Sicherheitsvorsorge.

In der Krisenreaktionsplanung ist es oft nicht verkehrt, zunächst von einer extremen Notlage auszugehen und auf dieser Basis die eigenen Fähigkeiten zu analysieren – so wie es auch in den LÜKEX-Übungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe seit Jahren praktiziert wird (übrigens stand dort bereits 2007 eine Pandemie im Mittelpunkt des Übungsgeschehens). Spielen wir einen solchen Worst Case also mal rein theoretisch durch, auch wenn er im aktuellen Corona-Fall so wohl nicht eintreten wird: Immer mehr Menschen fürchteten gravierende Versorgungsengpässe und zugleich nicht mehr aufnahmefähige Krankeneinrichtungen. Eine lückenlose Versorgung mit Lebensmitteln, lebenswichtigen Gütern oder Arzneimitteln wäre im Bewusstsein der Bürger zunehmend in Frage gestellt. Banken und Geldautomaten würde nicht mehr getraut. Zugleich wüchse ein Druck an den Grenzen, weil in Nachbarländern die Bedingungen als noch negativer eingeschätzt werden. In den sozialen Medien sorgten zusätzlich und fatal verstärkend gezielte Fake News und Verschwörungstheorien für Panikmache und Hysterie, dies begleitet von Verunsicherung durch den offiziell verordneten sozialen Abstand. In der Folge stünde Polizei, öffentliche Verwaltung und die Gesundheitssysteme am absoluten Limit ihrer Leistungsfähigkeit und hätten es in Teilen bereits überschritten – dies auch durch zunehmende Ausfälle des eigenen Personals. Und, und, und ... der Phantasie sind da (leider) keine Grenzen gesetzt. Kurz: Das öffentliche Leben und in der Folge vielleicht auch Teile der inneren Ordnung befänden sich – tatsächlich oder auch nur „gefühlt“ – mitten in einer gravierenden Belastungsprobe mit ungewissem Ausgang.

Noch einmal: Dieses Szenario ist rein theoretischer Art; es wird so wohl nicht eintreten. Es sollte – um Missverständnisse zu vermeiden – auch dieses Forum nicht verlassen. Aber dennoch kann eine solch hypothetische Überlegung nicht schaden, um auf ihrer Grundlage auf etwaige Schwachstellen unserer aktuellen und vor allem künftigen Sicherheitsvorsorge aufmerksam zu machen und rechtzeitig Schlimmeres zu verhüten. Eine der zahlreichen Fragen, die man dabei durchaus überdenken sollte, betrifft die Rolle unserer Streitkräfte mit Blick auf ihre Möglichkeiten und Befugnisse im territorialen Bereich. Also kurz und plakativ: Amtshilfe und Einsätze der Bundeswehr im Inneren.

Ohne einer Debatte vorzugreifen, hier nur im groben Überblick die zentralen Vorgaben des Grundgesetzes, die einen möglichen Einsatz der Bundeswehr ohne Vorliegen des Spannungs- oder Verteidigungsfalles regeln und begrenzen. Man muss hier ganz allgemein zwischen 3 Fällen unterscheiden: Erstens (unterhalb der Einsatzschwelle) die Amtshilfe der Bundeswehr gem. Art. 35 Abs. 1 GG – was völlig unstrittig ist. Zweitens (bereits oberhalb der Einsatzschwelle) gem. Art. 35 Abs. 2 und 3 GG die Unterstützung für Polizei bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall. Und drittens eine militärische Bekämpfung nichtstaatlicher Gegner der freiheitlichen Ordnung gem. Art. 87a Abs. 4 GG. Das ist der verfassungsrechtliche Rahmen, der ja auch seit vielen Jahren und vor allem seit 9/11 immer in der Diskussion ist und dabei auch oft kritisch hinterfragt wurde.

Damit zurück zur Corona-Krise und den bisherigen bzw. auch erwartbaren Lehren aus ihr. Denn es lohnt eine Debatte unter anderem über die vier folgenden Fragen:

  1. Was kann die Bundeswehr überhaupt leisten in der aktuellen Lage? Welche Potenziale besitzt sie für einen nennenswerten Beitrag? Wie steht es um ihre personelle, materielle und infrastrukturelle Leistungsfähigkeit beim Beherrschen der Folgen einer Pandemie?
     
  2. Was darf die Bundeswehr leisten in der aktuellen Corona-Krise oder in einer etwaigen Verschärfung derselben? Kurz: Stehen ggf. verfassungsrechtliche Schranken einer potenziell leistbaren und sachlich gebotenen Unterstützung entgegen?
     
  3. Was sollte – weit über die aktuelle Krise hinaus – überdacht werden, um künftig noch besser vorbereitet zu sein? Das betrifft sowohl verfassungsrechtliche als auch konzeptionelle, personelle und materielle Aspekte unserer Streitkräfte.
     
  4. Und schließlich: Was bedeutet es für die äußere Sicherheit Deutschlands und Europas, wenn die Streitkräfte in weiten Teilen in inneren Angelegenheiten gebunden sein sollten – und dabei (um es auf die Spitze zu treiben) selbst einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind?

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Kommentare (11)

  • Richard Roßmanith vom 18.03.2020 um 19:16
    Bottom Line up Front: ich bin mir sicher, dass die Bundeswehr wie auch in der Vergangenheit in einer solchen Situation - und sei sie noch so neu - über sich hinauswachsen wird. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass die Bundeswehr zeitgerecht in den Krisenmodus kommt und sich - wovon ich ausgehe - von zahlreichen bürokratischen Hemmnissen und zum Teil selbst gemachten Auflagen befreien kann. Wichtig wird auch sein, dass diejenigen, um die es geht, also unsere Bevölkerung auch in diesen Krisenmodus kommt und sich dem Ernst der Lage bewusst ist. Derzeit scheint mir dies nicht der Fall zu sein.
    Solange wir uns im Bereich Artikel 35 bewegen, sind wir ganz ordentlich aufgestellt, wissend dass jedes System und jede Organisation gesättigt bzw. an unüberwindliche Grenzen gebracht werden kann. Diese Krise hat das Potential dazu.
    Die politischen Möglichkeiten der Bundeswehr haben sich in den letzten Jahren in Zusammenhang mit Artikel 35 deutlich weiterentwickelt. Die Aussagen des Weißbuchs 2016 - damals unter dem Eindruck terroristischer Bedrohungen - sind so weitgehend wie nie zuvor - und sie wurden in Übungen (GETEX 2017 u.a.m.) geübt. Wir sind konzeptionell und praktisch somit über das Sandsackschleppen etc. weit hinaus.
    Das ist wichtig, da es bei der Corona-Krise deutlich weiter gehen kann, als sanitätsdienstliche Unterstützung zu leisten und Logistik, Lufttransport oder Führungsunterstützung zu verstärken. Sollte sich die Lage drastisch weiterentwickeln, wovon wir zumindest gedanklich und planerisch ausgehen sollten, wird die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung zu einem zentralen Punkt der Krisenbewältigung werden. Angesichts der gegenwärtigen Disziplin- und Sorglosigkeit in der Bevölkerung schwant mir da Übles, vor allem wenn erst jeder sich selbst der Nächste sein wird. Dann könnte Artikel 91 GG und damit 87a Abs. 4 zum Zuge kommen. Derzeit scheint mir selbst die Polizei noch weit entfernt von solchen Überlegungen. Völlig unvorbereitet sollten wir auf diesen Fall aber besser nicht sein.
  • Andreas Würth vom 18.03.2020 um 19:43
    Eine etwas andere Idee: Man könnte die Rechnerkapazitäten von BWI, den Rechenzentren der Bundeswehruniversitäten und andere Server dafür nutzen, damit diese dazu beitragen, das Virus zu entschlüsseln. Die Sicherheit ist gegeben und die Ergebnisse stehen allen Wissenschaftlern zur Verfügung.
    Dieses Vorgehen ist bewährt und könnte zeitnah zu übersichtlichen Kosten umgesetzt werden. Hier ein Artikel der Wikipedia zum ersten Einlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Folding@home

    Das gilt natürlich auch für alle anderen privaten und öffentlichen Rechnern von Wirtschaft, Bund und Ländern.
    Es würde mich freuen, wenn diese Idee jene erreichen würde, welche diesbezüglich Entscheidungsbefugnis haben und auch auf privaten Rechner Verbreitung finden würde.
  • Peter Buchner vom 18.03.2020 um 21:18
    Was ist eigentlich die Krise?
    Die Antwort darauf sagt dann auch – weit über die aktuelle Krise hinaus – was überdacht werden könnte, um künftig besser vorbereitet zu sein und treffsicherer zu handeln.

    Ich glaube die Krise, das ist der Zustand, wo die althergebrachten und vielfach eingeübten Mechanismen ihre Funktionsfähigkeit verlieren. Sie ist wohl recht ähnlich einem Zustand, den Carl Schmitt als Ausnahmezustand versuchte zu erfassen. Ein Zustand jenseits der Demokratie, abseits der Diskussionen und hinter einem Vorhang der Intransparenz. Es ist eine Arbeit mit schlagkräftiger Wirkung.
    Dazu kommt heute noch, dass wir verlernt haben, uns zu wehren. Folge war, dass Sicherheitspolitik – treffender Sicherheit – sich überall breit gemacht hat. Und viele Sicherheitsakteure sind auf dem Schlachtfeld der Securitization unterwegs. Allerdings nicht immer nur mit dem Ziel Sicherheit, sondern auch mit ganz eigenen Interessen. Dass die nicht immer zu mehr Sicherheit führen, könnte man aus der Situation jetzt lernen. Und eine vielbeschworene Binsenweisheit schließlich lautet: Innere und äußere Sicherheit wachsen zusammen.

    Was bedeutet dies auf einen ersten Blick:
    Wir müssen den Ausnahmezustand wieder denken. Damit wären wir nicht in ganz schlechter Gesellschaft. Gerhard Ritter unterscheidet zwischen Staatskunst und Kriegshandwerk. Oder der Soziologe Herbert Spencer differenziert angesichts der Modernisierungserfahrung die Industrie- von der Kriegsgesellschaft. Mit der Ausbreitung der Moderne scheiden sich Militär und Polizei. Und wir haben übersehen, dass es auch Situationen geben könnte, wo die allzu friedliche Zurückhaltung nicht mehr weiterhilft. In diesen Situationen werden die alten Differenzierungen wieder relevant.

    Eine erste Folgerung wäre, dass der Resilienzbegriff (incl. aller "geschwurbelten" Derivate von Vulnerabilität bis Risiko) nur vernebelt. Resilio – lat. zurückspringen - meint, dass die Welt, verstanden als System, schon wieder irgendwie ins Gleichgewicht kommt, und zwar ganz von allein. Das funktioniert scheinbar bei Corona genauswenig wie man im Kalten Krieg erwartet hätte, dass die sowjetischen Streitkräfte anhand unserer mustergültigen, wertbasierten Demokratievorstellungen den Rückzug von allein antreten würden. Es muss also eine Systemlogik neben oder über die Staatsordnung i.e.S. hinaus geben. Polizei wird wieder von Militär geschieden. Neben der modernen Gesellschaft operiert eine repressiv, heuristisch wirkende Kriegsgesellschaft: Schlagkraft (Militär) und Gründlichkeit (Verwaltung & Polizei) finden keinen Platz mehr auf der einen Medaille.

    Und zweitens ist Militär nicht mehr allein die Bundeswehr, also Soldaten, die – etwas simplifiziert - an ihrer Uniform erkennbar sind, sondern Militär wird durch eine Funktionslogik charakterisiert, die Logik des Gelingens (Zeitschrift Notfallvorsorge). Für die Politik sind das die Krisenstäbe, die die Ministerialbürokratie ersetzen, die Landräte haben für den Katastrophenschutz Stäbe statt Ämter und die Polizei organisiert sich in einer BAO (Besondere Aufbauorganisation) statt der gewohnten dreistufigen Verwaltungsorganisation aus Präsidien, Direktionen und Inspektionen.
    Diese Logik ist die Antwort auf die militäreigentümliche Lage aus Ungewissheit, Zeit- bzw. Handlungsdruck und Mangelsituation. Sie ist von ihrer schlagkräftigen Wirkung her legitimiert. Ein prägnantes Beispiel wäre die Flutkatastrophe in HH, weniger bekannt und in der Erinnerung die Waldbrandkatastrophe von 1975 in der Lüneburger Heide. Näherliegender wäre das Oderhochwasser von 1997, wo der spätere Generalinspekteur v. Kirchbach in einer Zeitung zum Deichgraf gekrönt wurde. Diese militärische Logik entscheidet heuristisch im althergebrachten Verfahren der Beurteilung der Lage und findet ihre Tatkraft im militärischen Führungssystem aus kybernetischem Führungsvorgang und nahezu baugleichen Strukturelementen mit der Einlinien-Stabs-Organisation.
    Wenn wir in die Zukunft blicken und uns solche Betriebsstörungen, wie wir sie gerade mit CORONA erleben, ersparen wollen, dann müssen wir solche philosophisch anmutende Fragen diskutieren, nicht kleckern sondern klotzen wäre die Devise. Wir könnten diskutieren wie und wann wir von der Prävention umschalten auf Repression (Reaktion). Dies im Detail auszubuchstabieren wäre dann auch ein wichtiger Punkt des breit angelegten Forschungsprogramms für die Zivile Sicherheit.

    Zugegebenermaßen, für Demokratie bleibt dabei nicht allzu viel Zeit. Demokratische Meinungsbildung bleibt der Prävention vorbehalten. Aber Trost könnte sein, dass die Demokratie bald zurückkommt, wenn nämlich die CORONA-Angriffe abgewehrt sind, also die Bedrohung beseitigt ist, also gleich nach der Repression.
  • Richard Roßmanith vom 19.03.2020 um 10:35
    Herr Buchner,
    Ihrem Beitrag kann ich in Teilen folgen. In der Tat erfordert die Krise, die sich auch als Ausnahmezustand oder Notstand im umgangssprachlichen, politischen oder auch juristischen Sinn verstehen lässt, andere Instrumente und Vorgehensweisen. Hierzu gehört auch die Anpassung von Strukturen und Organisation, wie man dies derzeit sehen kann.
    Die einrichtung von Krisenstäben oder Task Forces ist kein Zeichen des Versagens von Strukturen, die für den Normalfall geschaffen sind.
    Absolut nicht einverstanden bin ich mit Ihren Aussagen hinsichtlich der Grenzen von Demokratie und Freiheit in der Krise. Für mich war es auch in meiner eigenen Dienstzeit und insbesondere unter schwierigsten Umständen - so z.B. im Einsatz - immer wichtig, dass unser eigenes Denken und Handeln regelbasiert und legitimiert war und ist. Gerade wenn eine Krise sich zum Äußersten entwickelt, wie ich dies mit dem Hinweis auf Artikel 91 GG angesprochen habe, aber auch in allen Phasen davor ist eine auf Transparenz und Mitwirkung angelegte Vorgehensweise von der politischen Entscheidungsfindung bis zur operationellen Umsetzung aus meiner festen Überzeugung letztlich der erfolgversprechenste Weg. Die vermeintlichen Erfolge autoritärer Regime in der gegenwärtigen Lage vermögen mich nicht zu überzeugen.
  • Ulf Hohenhaus vom 19.03.2020 um 17:21
    Sehr geehrter Herr Rosmanith,
    haben Sie vielen Dank für Ihre klare Stellungnahme hinsichtlich der Grenzen von Demokratie und Freiheit in der Krise. In der Tat basiert jedes Handeln des Staates in einem Rechtsstaat auf auf seiner demokratisch legitimierten Rechtsordnung. Oder anders formuliert: Es bedarf einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage.
    Grund genug sich die hier vorgeschlagenen Ermächtigungsgrundlagen genauer anzusehen. Wir haben es in der Corona-Krise weder mit einer Naturkatastrophe noch mit einem besonders schweren Unglücksfall im Sinne des Art. 35 II S.2, III GG zu tun. Damit liegen schon die Voraussetzungen der Regelung nicht vor. Daneben geht auch die dort vorgesehene Rechtsfolge ins Leere. Es geht nämlich um den Einsatz von Polizeikräften, und zwar ausschließlich. Ebenso wenig einschlägig ist Art. 87a IV GG. Er dient der Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes und ist mit der zusätzlichen Schranke des Art. 91 II GG versehen.
    Fazit: Eine Ermächtigung für ein Tätigwerden der Bundeswehr kann allein ein Amtshilfeersuchen nach Art. 35 I GG sein. Aber auch hier sind Grundsätze zu beachten. Dazu zählt etwa, daß die den Ordnungsbehörden zugewiesenen Aufgaben, z.B. durch die Polizeigesetze der Länder, ausschließlich bei diesen verbleiben. So wird die Bundeswehr keine Maßnahmen zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung ergreifen dürfen.
    Aber sie darf dabei helfen, soweit um entsprechende Amtshilfe ersucht wurde. Was den Begriff der Hilfe angeht, kann man dessen Grenzen möglicherweise weit spannen (Prof. Salzwedel mag mir diese unpräzise Darstellung verzeihen. Ich bin mir ihrer zumindest bewußt!). Doch muß auch die Frage erlaubt sein, ob die Bundeswehr dafür gerüstet ist. Ein Beispiel: Die Polizei sucht in beinahe allen Bundesländern seit einiger Zeit, ihre Beamten von Verwaltungstätigkeiten zu entlasten. Dieses Ansinnen war allerdings angesichts der angespannten Situation auf dem Arbeitsmarkt nur schwerlich umzusetzen. Hier könnte die Bundeswehr helfen, indem sie entsprechendes Personal zur Verfügung stellt, ggfs. über den Einsatz von Reservisten. Gerade die Reserve verfügt über viele Juristen, die derartiges sofort übernehmen könnten. Insbesondere die Volljuristen sollten die Zusammenhänge noch aus dem Vorbereitungsdienst so weit kennen, daß sie ohne Weiteres übernehmen könnten. Nur: Wie soll dieser Personenkreis auf die Schnelle angesprochen werden? Das BAPersBw arbeitet zur Zeit nur noch mit Notbesetzung, wie man hört. Zudem ist fraglich, ob es über ein Tool verfügt, diesen Personenkreis schnell zu identifizieren.
    Wie dem auch sei: Nach der Corona-Krise wird die Diskussion über den Einsatz der Bundeswehr im Inneren wieder aufflammen. Dabei wird es um die Anpassung von Rechtsgrundlagen unter Einbeziehung der Erfahrungen aus der Corona-Krise gehen. Sie sachlich und mit Augenmaß zu begleiten sollte auch Aufgabe der GSP sein. Sich hier einzumischen sollte sich für unser Land lohnen.
  • Kersten Lahl vom 21.03.2020 um 19:31
    Gerne würde ich hier noch einmal die Frage in die Runde werfen, was die Bundeswehr in der aktuellen Lage kann und was sie tun sollte. Ganz pragmatisch.

    Der jüngste Tagesbefehl der Verteidigungsministerin gibt uns da eine Steilvorlage. Sie nennt drei aktuelle Prioritäten: 1) Erfüllung des Kernauftrags sicherstellen 2) In der Krise helfen 3) Zusätzliche Kräfte organisieren. Da denkt sich möglicherweise der eine oder andere: Gut gebrüllt, Löwin, aber was davon ist realisierbarer Anspruch und was ist eher Wunschdenken? Damit sind wir genau wieder beim Kernaspekt dieses Blogimpulses: Schwachstellen identifizieren und erörtern, die künftig einer konstruktiven Lösung bedürfen.

    Für eine Debatte also auch hier wieder einige gezielte und bewusst provokative Einwürfe zu den drei Prioritäten: 1) Ist die Erfüllung des Kernauftrags nicht ohnehin schon schwer genug oder gar gesichert? Denn zu befürchten ist doch: Die Corona-Krise wirft alle Anstrengungen der Streitkräfte sowohl zur Bündnisverteidigung (Stichwort etwa Defender Europe 20) als auch in den diversen Einsatzgebieten (AFG, Mali, Irak etc) in Teilen erheblich zurück – mit noch unabsehbaren Folgen. 2) Ist das „Helfen-Können“ denn angesichts der arg begrenzten Möglichkeiten der Truppe wirklich so erfolgversprechend, wie es klingt? Welche kritischen Fähigkeiten sind vorhanden bzw. abrufbar und machen substantiell den berühmten Unterschied – weit über Imagefragen per Bilder mit Soldaten „an der Heimatfront“ hinaus? 3) Ist das Standbein der Reservistenarbeit, die vor rund eineinhalb Jahrzehnten so radikal heruntergefahren wurde, denn schon wieder so stabil, dass es in der jetzigen Realität wirklich trägt?

    Da wäre der Austausch von Meinungen und Erfahrungen in unserer Community hochinteressant. Sehr gerne auch kontrovers.
  • Peter Buchner vom 23.03.2020 um 21:02
    Ich argumentiere aus einer analytischen Perspektive, die sich der Systemtheorie verwandt fühlt. Dabei lege ich die Hypothese einer Funktionslogik als Eigenlogik zugrunde und stelle mir vor, dass die Personen ihre Mentalität als Folge der Praxis dieser Funktionslogik entwickeln.

    @ Richard Rosmanith:
    Aufgrund unterschiedlicher Beispiele erscheint mit plausibel, dass man zwischen 2 unterschiedlichen Phasen der Sicherheitsproduktion unterscheiden muss, die ich nach Herbert Spencer als industriegesellschaftliche und als kriegsgesellschaftliche Phase bezeichnen möchte. Dazwischen findet im naturwissenschaftlichen Sinn ein Phasenübergang statt. Dies konnte ich 2000 in der Zeitschrift 112 beschreiben.

    Als Beispiele für die Notwendigkeit dieser kriegsgesellschaftlichen Phase für die gesellschaftliche Sicherheitsproduktion habe ich Triage vor Augen, die ja jüngst in Italien völlig aus dem Ruder gelaufen ist, nachdem scheinbar die Rollen Sichter als triagierender und behandelnder Arzt von der gleichen Person wahrgenommen werden mussten. Es zeigt sich aber auch bei den bereits zitierten Katastrophenabwehrmaßnahmen, was ich unter dem Titel Algorithmen des Krieges im Jahrbuch Innere Führung 2015 beschrieben habe. Aus der Situationsbeschreibung und der Analyse des Führungssystems kommt dann meine Erkenntnis, dass die Demokratie dünn wird; für Transparenz lassen existentielle Schäden und Gefahren kaum Platz. Und meine Folgerung ist, dass man darüber nachdenken sollte, ob beispielsweise bei einem Großunfall wie damals der verunglückte Wilhelm Conrad Roentgen in Eschede wirklich neben der Hilfeleistung noch eine ÖA bereitstellen muss oder besser alle Kraft in die Hilfeleistung steckt.
    Dazu käme, dass scheinbar Demokratie und Vernunft auch nicht zwingend Zwillingsschwestern sein müssen. Dass die Lage ernst ist, kann man an der Ansprache der Bundeskanzlerin erkennen. Dass die Bürger zu sorglos sind, wohl auch. Die Ausgangssperre in Bayern – früher zu Zivilschutzzeiten geregelt in § 12 KatSErgG; einschlägig für BY heute §§ 9 & 10 KatSG sogar mit einer Vollzugskompetenz von Platzverweisung und Räumung durch die Einsatzkräfte) – ist die undemokratische Reaktion. Die Kritik unzureichender parlamentarischer Erdung hat ja auch nicht lange auf sich warten lassen.

    @ Ulf Hohenhaus:
    Ich habe tiefgreifende Zweifel, dass Katastrophenabwehr und Krieg mit rechtsförmigen Instrumenten steuerbar sind.
    Wenn Terror, wie m. E. GETEX zeigt, als Ermächtigungsgrundlage für Art 35 II & III taugen kann, dann würde es mich wundern, wenn eine Pandemie (Weißbuch S. 44) dies nicht erfüllt. Insofern ist nicht nur Amtshilfe, sondern sogar Einsatz der Bundeswehr diskutierbar.
    Angesichts der leeren Ränge im bayerischen Landtag jüngst bei der Diskussion der Maßnahmen des Ministerpräsidenten, könnte ich mir sogar vorstellen, dass man fragt, inwieweit der Bestand der FDGO gefährdet ist.
  • Klaus-Peter Kaikowsky vom 24.03.2020 um 14:37
    Innerhalb von EU und NATO wird die Reaktionsfähigkeit von Staat und Gesellschaft im Handling der Krisenlage beobachtet, natürlich auch bewertet werden. Dies braucht niemanden zu sorgen, im Gegenteil, es werden Lernansätze zur Optimierung künftigen Verhaltens herleitbar.
    Mit Blick auf die Sicherheits- und Außenpolitik Deutschlands dürfen wir aber gewiss sein, im Kreml wird sehr genau beobachtet werden, wie wir aufgestellt sind, wie und vor allem wie schnell der Staat in föderaler Organisiertheit (re)agiert. Genauerer Auswertung unterliegt natürlich auch das Verhalten der Bevölkerung, zu Beginn und im Verlauf der Ereignisse.
    Stichworte dazu sind deren drei:
    Autarkie, Resilienz und Rekonstitutionsfähigkeit.
    Unter Sicht auf die Streitkräfte wird das Abschmelzen früher Verbände des Territorialheeres, z.B. das der Reservelazarett-Organisation, "nach Corona" neu bewertet werden müssen. Dieser Gesichtspunkt hat sofortige Rückmeldung auf die Duchhaltefähigkeit von Truppe, aber auch von Zivilgesellschaft in Krise und Krieg. Sehen sich Kommunen, Land und Bund bereits nach wenigen Tagen der Krisenlage am Rand der Leistungsfähigkeit in der Sicherstellung umfassender medizinischer Versorgung und Streitkräfte können Hilferufe, ganz abgesehen von rechtlicher Situation, nicht positiv beantworten, wird ein Zusammenhalt von Gesellschaft fraglich.
    Die "Lessons Learned" müsse also beantworten, was Zivilgesellschaft und Militär besser ständig logistisch vorhalten sollten.
    Der Gedanke der Vorsorge zielt auch auf den Schutz existentieller Infrastruktur wie Wasserversorgung, Kraftwerke, Telekommunikation. Eigentlich Aufgabe von Polizei gehört wenig Fantasie dazu, wann 24/7 Einsatz physisch limitiert sein wird. Warum in diesem Fall Bundeswehr eine Talsperre nicht sichen sollen darf, entzieht sich jeder Logik. Die eingangs zitierte Gesetzeslage nach GG deckt solch Szenar nicht ab.
    Andere Euroäer nutzen dann zunächst Gendarmerie, Carabinieri, Guardia Civil oder Marechaussee (NLD) mit Zuständigkeiten in Militär und Zivilgesellschaft.
    Bundeswehr darf nicht länger an umfassender Hilfeleistung im Innern, unabhängig vom Verteidigungsfall, gehindert werden. Die Lage wird im Lichte der Corona-Krise, aber auch generell hinsichtlich staatlicher Vorsorge neu beurteilt werden müssen.
  • Thomas Schneider vom 30.03.2020 um 10:26
    Die Entscheidung der Bundeswehr von Ende März, im Irak für den Grundbetrieb nicht dringend benötigte Truppenteile (vorübergehend ) nach Deutschland zurückzuverlegen, ist im Kontext der Corona-Krise richtig und klar nachvollziehbar:
    - Da der Ausbildungbetrieb im Irak derzeit gestundet ist, kann ein Teil der deutschen Soldaten dort derzeit nicht optimal eingesetzt werden
    - Je nach Entwicklung der Corona-Pandemie in Deutschland werden die zurückversetzten Soldatinnen und Soldaten in den kommenden Wochen im Inland benötigt
    - Wie im Artikel "At War: The near impossibility of social distancing in the military" in der NYT aktuell dargelegt wird, ist "Soziale Distanz" im militärischen Tagesbetrieb nur unzureichend zu praktizieren, weshalb die Infektionszahlen in den US-Streitkräften derzeit um ca. 25 % höher als im landesweiten Durchschnitt sind

    Konsequenterweise wurde in den Dienststellen der Bundeswehr beginnend Anfang März die Telearbeit ("Arbeiten im Home Office") angeordnet, soweit Auftrag und IT-Ausstattung dies zulassen. Diese Entscheidung stellt natürlich neue Herausforderungen an die Führungsfähigkeit wie an die Einhaltung der Vorgaben zur militärischen Sicherheit. Die bisherigen Erfahrungen zu diesen Aspekten stimmen jedoch zuversichtlich, daß die oben beschriebene Vorgehensweise angemessen und praktikabel ist.
  • Peter Buchner vom 30.03.2020 um 20:30

    [Der Link - und damit auch der hinführende Satz - wurde auch rechtlichen Gründen hier gelöscht. Bitte in diesem Blog grundsätzlich keine Links einbauen. Notfalls mit eigenen Worten erläutern, um was es bei der Diskussion geht. Vielen Dank für das Verständnis! K.L.]

    Ich finde es an dieser Stelle wichtig, dass man sich auch vor Augen führt, um was es im Kern geht. Da ist nämlich auf der einen Seite die Amtshilfe und auf der Gegenseite der Einsatz der Bw im Innern. Während ersteres geradezu alltäglich ist und für den Nichtjuristen im Bild der "Unterlassenen Hilfeleistung" ganz gut erfasst werden kann, ist der Einsatz im Innern durchaus einschneidend. Bilder sind leicht zu bekommen, es reicht ein Blick nach Frankreich, beispielsweise bei der Lourdes-Wallfahrt, die von Militär gesichert wurde. Oder die Tagesschau vom Sonntag macht das mit Blick auf Südafrika deutlich.

    Amtshilfe bedeutet, dass man Hilfesuchenden Hilfe zuteilwerden lässt. Wer kein Daheim hat, bekommt eine Kasernenunterkunft und geht, wenn er sie nicht mehr braucht oder will. Oder man wird in ein Bundeswehrkrankenhaus eingeliefert und dort behandelt. Wem es nicht gefällt, der darf ungehindert das Haus verlassen. Oder man bekommt als Brummi-Fahrer ein Glas Wasser von einem Soldaten angeboten, ja sogar ausgehändigt, aber nur wenn man das annimmt. Ja, oder man beobachtet als Bürger, wie Bundeswehrsoldaten häufig neben blauen Autos - das ist nämlich das THW - Sandsäcke verbauen. Kern der Amtshilfe ist, dass man die sich aus dem Gesetz ergebenden Kompetenzen nutzen darf. Tja, und für die Bundeswehr gibt es sowas nicht, sie darf also keinen Zwang ausüben.

    Anders im Einsatz. Das sind die Fälle aus Art 35 II & III. Jetzt muss sich der Bürger beispielsweise gefallen lassen, dass ihn ein Soldat - wie sonst Polizisten - des Platzes verweist. Ja und für die Flugzeugentführer: Möglicherweise kommt sogar noch jemand, der das Verkehrsflugzeug im Anflug auf das Fußballstadion abschießt. Nicht der Jurist, aber vielleicht mancher Bürger, denkt sich: Lieber 350 als 35T Tote.

    Interessant finde ich nicht nur, dass der Diskurs sehr juristisch dominiert ist, obwohl er politisch motiviert sein sollte. Sondern auch, dass wir beim Einsatz im Innern immer das Bild der Sandsacktragenden Soldaten bemühen, obwohl wir den Einsatz militärischer Gewalt - Beispiel GETEX - meinen.
    Ach so, und das Durchsetzen ideologisch motivierter Vorstellungen ist doch irgendwie nicht umsonst, oder?
  • Kai-Alexander Hoberg vom 01.04.2020 um 16:05
    Nach Wochen des Krisenmanagements finde ich nun Zeit zur Reflexion. Diese Forum ist dazu ein großartiges Angebot, wofür ich Initiatoren und Autoren danken möchte.

    Herrn Buchner möchte ich insofern beipflichten, dass der Diskurs stärker politisch statt juristisch dominiert sein sollte - gleichwohl dabei besser nicht ideologisch. Insofern finde ich positiv bemerkenswert, dass in Deutschland "die Stunde der Exekutive" doch ganz maßgeblich auch von raschen legislativen Initiativen und konkreten Beschlüssen geprägt war.

    Diesen Teil des blogs zur Bundeswehr möchte ich nach intensiven persönlichen Erfahrungen noch um eine Frage zu den obigen trefflichen Einstiegsfragen ergänzen: "WIE kann die Bundeswehr (Bw) des Jahres 2020 eigentlich unter den besonderen epidemischen Umständen einen Beitrag leisten?
    Dabei möchte ich nicht Ausstattung mit (ABC-)Schutzmasken beleuchten, sondern stichwortartig strukturelle Rahmenbedingungen.
    (1) Home-office:
    Derzeit klafft eine Schere zwischen Kommandobehörden und Stäben, die sich (zurecht) damit brüsten, dank mobilen Arbeitens neben Krisenaufgaben auch den Regelbetrieb fortführen zu können. Leider spiegelt sich die dafür notwendige technische Ausstattung aber auf der Truppenebene nicht wieder. Es werden quasi Hebel in Bewegung gesetzt, an denen keine Kabel montiert sind. Eine digitalisierte Führungsaufgabe besonderer Art....
    (2) Kindernotbetreuung:
    Die Bw hat - vmtl. meist widererwartend - funktionierende Maßnahmen etabliert, die soldatischen Eltern sogar Auslandseinsätze ermöglichen. Den Bundesländern ist es bislang nicht (flächendeckend) gelungen, den Soldatenberuf als Systemrelevant anzuerkennen. Sprich: Notbetreuung in der KiTa findet (formal) i.d.R. (noch) nicht statt. Dies mindert nicht nur die wo(-man)power in der Hilfeleistung, sondern wirkt in gegenwärtiger Lage auch auf die Erfüllung von Kernaufträgen aus, wenn auch Oma und Opa grad als "backup" ausfallen.
    (3) "Häusliche Reserve":
    Der Soldat will in der Krise helfen! Ihn nachvollziehbar jetzt primär gesund zu halten, um als nationale strategische Reserve bereit stehen zu können, ist solch tatkräftigen Charakteren schwer zu vermitteln. Dieses noch "zu Hause" tun zu müssen, weil heutige militärische Infrastruktur nicht ansatzweise krisentauglich scheint, stellt eine besondere Führungsaufgabe dar. Menschenführung unter Belastung ganz anderer Art... (vgl. auch dazu (1)).
    (4) Standardisierung:
    Militär zeichnet in der Krise besonders die rasche Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit aus. Diese basiert maßgeblich auf standardisierten Verfahren. Etablierte Standards sind aber dieser epidemischen Lage hinfällig, wenn man bspw. Mindestabstände im Truppentransport einhalten muss. Ein Bus scheint gerade weniger geeignet (Die Debatte über Verfügbarkeit von Masken und die gesellschaftliche Wirkung, wenn Truppe unter ABC-Vollschutz Einkaufstüten verteilt, spare ich hier aus). Kurzum: Standard Operating Procedures (SOPs) greifen gerade nicht.
    Insgesamt erkenntnisreiche Tage für mich... mit nur einer verlässlichen Konstante: Wertegebundenes einheitliches Führungsverständnis!

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Mali, Wagner und wir

| von Kersten Lahl

Der Einsatz in Afghanistan ist Vergangenheit. Nun sind die Augen des europäischen militärischen Krisenmanagements noch mehr als bisher auf Mali gerichtet. Schon seit einiger Zeit gilt der Einsatz in diesem Land als der gefährlichste aller aktuellen Missionen.

Beim Blick auf dieses krisengeschüttelte Land in der Sahel-Zone eröffnen sich beunruhigende Parallelen zum Hindukusch. Auch hier versuchen Europa und die Vereinten Nationen mittels militärischer Ausbildungsunterstützung und weiteren…

Afghanistan der Taliban - Wie sollte Europa damit umgehen?

| von Kersten Lahl

Die entscheidenden Würfel in Afghanistan sind gefallen. Die Taliban dürfen sich als Sieger ausrufen, und sie bleiben wohl auf absehbare Zeit die dominierende Kraft. Der Westen mit seinen Interessen und Wertvorstellungen ist weitgehend raus. Auch die Vereinten Nationen zählen mit ihren Zielen internationalen Friedens und humanitären Fortschritts zu den Verlierern. Und andere internationale Akteure blicken teils mit Ängsten, teils mit Schadenfreude und teils auch mit freudigen eigenen Erwartungen…

Ursachen des Versagens am Hindukusch gesucht. Finden wir wenigstens dazu die Kraft?

| von Kersten Lahl

Das unfassbare Desaster in Afghanistan hat sich eigentlich seit Monaten angedeutet. Aber mit dieser rasanten Geschwindigkeit hat bis zuletzt niemand gerechnet. Bereits eine Woche nach dem Fall von Kunduz stehen die Taliban nun auch in Kabul und haben damit endgültig die Macht am Hindukusch wieder an sich gerissen. So wie das vor 9/11 der Fall war. Vielleicht sogar mit noch schlimmeren Folgen, wer weiß?

Im Augenblick ist wenig Zeit für die Suche nach Ursachen, Versäumnissen und Schuld. Aktuell…

Sollten wir Afghanistan den Taliban überlassen?

| von Kersten Lahl

Kunduz ist seit wenigen Tagen in der Hand der Taliban. Sie haben diese Provinzhauptstadt, die über mehr als ein halbes Jahrzehnt wie wohl kein anderer Ort in Afghanistan mit dem deutschen Beitrag am Hindukusch verbunden war, offenbar erobert. Zumindest sagen das die irritierenden Schlagzeilen, die uns weitab in Europa erreichen. Wer in der ersten Phase unseres Engagements die Stadt oder das erste deutsche Feldlager mittendrin dort erlebt hat, also den Anfang der Sicherheitslage damals mit dem…

Jahrhunderthochwasser?

| von Kersten Lahl

Die schrecklichen Bilder von Mitte Juli aus den Tälern der Ahr, der Erft, der Swist und weiterer eher kleiner Flüsse wühlen auf. Fast 200 Menschen haben durch das plötzliche Hochwasser ihr Leben verloren, unzählige weitere sehen sich ihrer beruflichen und persönlichen Existenz beraubt. Die Sachschäden betragen mehrere Milliarden Euro, so viel steht wohl jetzt schon fest. Man fragt sich: Wie konnte das geschehen? Und: Handelt es sich um eines der „Jahrhundertereignisse“ – die ja dem Begriff nach…

Waffen für die Ukraine?

| von Kersten Lahl

 Das Dilemma ist altbekannt: Wie unterstützt man am wirkungsvollsten Partner, die widerrechtlich von außen bedrängt werden? Mit Geld und Diplomatie – oder besser mit Ausbildung, Waffen oder gar Truppen? Im Falle der Nato-Verbündeten stellt sich diese Frage nicht. Da zählt kaum etwas mehr als „unbedingte Solidarität“. Das ist schließlich die DNA der transatlantischen Allianz. Bei anderen Ländern allerdings bietet es sich an, genauer hinzuschauen. Dort gelten andere Regeln. In Deutschland steht…

Flucht vor der Pandemie

| von Kersten Lahl

Seit mehr als 15 Monaten beherrscht ein Virus die täglichen Schlagzeilen – und verdrängt damit die Aufmerksamkeit auf so manch anderes. Im Fokus stehen zurecht die Corona-Opfer und die verzweifelten Versuche zur Eindämmung weiterer Krankheitsfälle, aber auch die Einschränkungen im öffentlichen Leben ganz unmittelbar. Der Blick der Politik und auch der meisten Menschen ist wie selten zuvor nach innen gerichtet.

Globale Aspekte der Pandemie werden hingegen in vielen Bereichen erst nach und nach…

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