Sektion Berlin

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Mittwoch, 10.01.2018 - 16:30

Der Verfassungsschutz - Frühwarnsystem der wehrhaften Demokratie

Vortrag und Diskussion
Referent: Dr. Jörg Treffke , Landesamt für Verfassungsschutz Brandenburg
Ort: Bundespresseamt, Eingang Besucherzentrum - Reichstagsufer 14 , 10117 Berlin
Organisator: Herr Dr. Florian Seiller , Sektionsleiter gsp-berlin@gmx.de
Dorotheenstraße 84, 10117 Berlin  030 / 22605974

Mit ihrer Veranstaltung am 10. Januar 2018 im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung eröffnete die GSP-Sektion Berlin das neue Jahr. Sie war Auftakt zu einer Vortragsreihe über die Nachrichtendienste in Deutschland. Im Blickpunkt standen an diesem Nachmittag Aufgaben, Befugnisse, Arbeitsweise und Kontrolle des Verfassungsschutzes. Dr. Jörg Treffke, Referent in der Abteilung Verfassungsschutz des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, präsentierte den Zuhörerinnen und Zuhörern einen spannenden Einblick in die Welt eines Inlandsnachrichtendienstes und veranschaulichte dies anhand zahlreicher Beispiele. Seit 2014 ist der promovierte Politologe und Historiker als Referent im Bereich „Auswertung Rechtsextremismus“ tätig. Nicht nur mit seinem Vortrag konnte er den Verfassungsschutz näherbringen, sondern auch durch die anschließende Diskussionsrunde, die für viele Fragen genutzt wurde. Rundum war die Auftaktveranstaltung der Gesellschaft für Sicherheitspolitik ein voller Erfolg und die gemachten Erkenntnisse haben dazu beigetragen, Licht in die geheimnisvolle Welt der Nachrichtendienste zu bringen.

Als passiver Vorgänger zum Verfassungsschutz existierte in den 1920er Jahren der Reichskommissar für Überwachung der öffentlichen Ordnung in der Weimarer Republik, der, wie der Verfassungsschutz heutzutage auch, lediglich die Gewinnung von Nachrichten bezüglich verfassungsfeindlicher Bestrebungen als Hauptaufgabe verfolgte. Der Reichskommissar, wie auch der Verfassungsschutz verfügten und verfügen über keine polizeilichen Befugnisse. In den 1950er Jahren wurde das Bundesamt für Verfassungsschutz durch die Initiative der Alliierten Hohen Kommissare John McCloy, Ivone Kirkpatrick und André François-Poncet auf Grundlage des Bundesverfassungsschutzgesetzes gegründet. Die Achtung der Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sind Voraussetzung für ein demokratisches Miteinander und zentraler Bestandteil der Demokratie. Damit diese Prinzipien bewahrt werden und somit die Demokratie geschützt wird, sammelt und koordiniert der Verfassungsschutz Informationen über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 1952 definiert wurde. Als Bestrebungen, die vom Verfassungsschutz beobachtet und verfolgt werden, gelten ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen, die sich, wie schon bereits erwähnt, gegen die demokratischen Grundzüge richtet, den Bestand und die Sicherheit des Staates in Gefahr bringen und gegen den Gedanken der Völkerverständigung Aktionen mit bestimmten Zielen verfolgt.

Zu den zentralen Tätigkeitsfeldern des Verfassungsschutzes gehören die Extremismusabwehr, die Spionageabwehr, die Abwehr von Ausländerextremismus und die Abwehr von islamistischem Terrorismus. Im Fokus der Verfassungsschützer stehen:

⧫ „Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführer der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben […]“ (§ 3 BbgVerfSchG) → Extremismusabwehr

⧫ „[…] sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland für eine fremde Macht […]“ (§ 3 BbgVerfSchG) → Spionageabwehr

⧫ „[…] Bestrebungen in der Bundesrepublik Deutschland, die durch Anwendungen von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden […]“ (§ 3 BbgVerfSchG) → Abwehr von Ausländerextremismus

⧫ „[…] Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind.“ (§ 3 BbgVerfSchG) → Abwehr von islamistischen Terrorismus

Die Zuständigkeiten des Inlandsnachrichtendienstes liegen sowohl beim Bund als auch bei den Ländern – eine Folge des Föderalismus. Wie Dr. Treffke in seinen Ausführungen betonte, verfügt der Verfassungsschutz über keine exekutiven Befugnisse. Somit hat der Verfassungsschutz kein Recht, Wohnungen zu durchsuchen, Personen festzuhalten oder Zeugenvernehmungen vorzunehmen. Mitarbeiter des Verfassungsschutzes sind nicht wie Polizisten ausgestattet: sie sind weder bewaffnet noch tragen sie eine Dienstuniform. Im demokratischen Rechtsstaat werden die Aufgaben und Aktivitäten des Verfassungsschutzes durch verschiedene Einrichtungen kontrolliert. Zu diesen Einrichtungen gehören zum einen parlamentarische Gremien wie die Parlamentarische Kontrollkommission, der Innenausschuss oder die G 10-Kommission, aber auch Gerichte, der Rechnungshof, die Datenschutzbeauftragten in Bund und Ländern oder auch die ministerielle Fachaufsicht. Eine wichtige Kontrollfunktion übernehmen zudem die Medien, die immer wieder über die Verfassungsschutzbehörden berichten.

Ein zentrales Tätigkeitsfeld des Verfassungsschutzes ist die Informationsbeschaffung. Die nachrichtendienstlichen Mittel, die zur Informationsbeschaffung genutzt werden dürfen, werden im BbgVerfSchG (Brandenburgisches Verfassungsschutzgesetz) definiert und können unter Paragraph sechs nachgelesen werden. Folgende Maßnahmen werden vom Verfassungsschutz angewandt, um eine erfolgreiche Informationsbeschaffung zu gewährleisten:

⇒ Observationen 
⇒ Bildaufzeichnungen außerhalb des Schutzbereiches des Artikels 13 GG (dazu zählen beispielsweise private Wohnungen) 
⇒ Verwendungen fingierter biographischer, beruflicher oder gewerblicher Angaben (Legenden) 
⇒ Beschaffung, Erstellung und Verwendung von Tarnpapieren und Tarnkennzeichen
⇒ Verdeckte Ermittlungen und Befragungen 
⇒ Überwachung des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs nach Maßgabe des Artikels 10 
⇒ Beobachtung des Funkverkehrs […] sowie die Sichtbarmachung, Beobachtung, Aufzeichnung und Entschlüsselung von Signalen in Kommunikationssystemen 
⇒ Mithören und Aufzeichnen des nicht öffentlich gesprochenen Wortes unter Einsatz technischer Mittel außerhalb des Schutzbereiches des Artikel 13 GG
⇒ Mithören ohne Inanspruchnahme technischer Mittel 
⇒ Einsatz von Vertrauensleuten, sonstigen geheimen Informanten, zum Zwecke der Spionageabwehr überworbenen Agenten, Gewährspersonen und verdeckten Ermittlern

Darüber hinaus erläuterte Dr. Treffke die Organisationsstruktur und erklärte in allgemeiner Form die Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörden. Demnach fungiert der Bereich der „Auswertung/Analyse“ als zentrales Referat. Von hier aus werden sowohl die Observationen, die Telekommunikationsüberwachung, die V-Mann-Führung, die Internetrecherche und auch allgemeine Ermittlungen beauftragt und gesteuert und anschließend die gewonnenen Ergebnisse analysiert und ausgewertet.

Im weiteren Verlauf vermittelte Dr. Treffke einen kurzen Überblick über links- und rechtsextremistische sowie islamistische Bestrebungen im Land Brandenburg.

Der Verfassungsschutz soll als Frühwarnsystem dienen und lässt Erkenntnisse in Lageeinschätzungen und Prognosen für Politik, Verwaltung, Polizei und Öffentlichkeit einfließen. Keine primären Aufgaben sind demnach die Gefahrenabwehr und die Strafverfolgung. Relevante Ergebnisse werden mit anderen Sicherheitsbehörden geteilt, wenn dies notwendig ist. Verschiedene Gremien wie das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) oder das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) sollen den Informationsaustausch zwischen den deutschen Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern weiter optimieren.

Dr. Treffke machte aber auch deutlich, dass es eine große Herausforderung darstellt, mit technologischen Entwicklungen Schritt zu halten, etwa im Cyberraum. Auch die Personaldecke sei, gemessen an der Vielzahl der Aufgaben, recht dünn.

Bei der anschließenden Diskussion wurde intensiv über aktuelle Fälle, aber auch über Befugnisse und besondere Herausforderungen, etwa im Zusammenhang mit islamistischem Terrorismus, diskutiert. Dr. Treffke betonte: „Die Vorstellung, dass die deutschen Nachrichtendienste alles und jeden überwachen, ist schlichtweg nicht zutreffend. Unsere Aufgaben sind klar definiert und wir unterliegen einer vielfältigen Kontrolle“. Zum Schluss wies er auf das individuelle Auskunftsrecht hin. Demnach haben jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht, ein Auskunftsersuchen beim Verfassungsschutz zu beantragen, um zu überprüfen, ob Informationen über die eigene Person gespeichert sind.

Mehr zum Verfassungsschutz und zum Verfassungsschutz im Land Brandenburg: 
https://www.verfassungsschutz.de/
http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/cms/detail.php/lbm1.c.319912.de 
https://www.gesetze-im-internet.de/bverfschg/BVerfSchG.pdf 
http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/media_fast/4055/VSB%202016_web.pdf


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